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Die Sozietäts-Direktion ist befugt, Versicherungsanträge abzulehnen,
wenn das Gebaude durch feuerpolizeiwidrige Einrichtungen, durch baulichen
Verfall, schlechte Feuerungsanlagen oder aus sonstigen Ursachen einen außer-
ordentlichen Grad von Feuersgefahr darbietet, oder einer fortwährenden außer-
ordentlichen Abnahme im Werthe ausgesetzt ist.
Ebenso ist die Sozietäts-Direktion befugt, einzelne Versicherte nach dem
Ausspruch der Deputirten desjenigen Regierungsbezirks, welchem jene ange-
hören, von der ferneren Versicherung auszuschließen (F. 85. e.).
Ein aus den im g. 8. und vorstehend bemerkten Gründen verfügter
Ausschluß tritt ohne vorhergegangene Kündigung und sogleich mit der bem
Auszuschließenden geschehenen Erôffnung in Wir samkeit; der Auzgeschlossene
hat aber auch nur bis zu diesem Tage nach Verhältniß der Zeit den Beitrag
für drie Versicherung zu leisten, und das Mehrgezahlte muß ihm erstattet
werden.
Zu g. 12.
Es ist fortan nicht zulaͤssig, von Gebaͤuden, welche zu demselben Grund-
stücke gehbren, den einen Theil bei der Westpreußischen Sozietät, den anderen
Theil aber anderweit zu versichern.
Zu g. 15.
Dieser Paragraph wird aufgehoben.
Zu g. 19.
and Die Bestimmungen dieses Paragraphen werden folgendermaaßen ab-
geaͤndert:
Der Eintritt in die Sozietaͤt mit den davon abhänzenden rechtlichen
Wirkungen, sowie Erhöhungen der Versicherungssummen finden zu jeder Zeit
statt, und wird der entsprechende Beitrag vom Anfange des Monats der Auf-
nahme, beziehungsweise der Erhöhung entrichtet. Ebenso findet der Austritt
aus der Sozietät oder die freiwillige Herabsetzung der Versicherungssumme zu
jeder Zeit statt, doch müssen die Beiträge bis zum Schlusse des Quartals, in
welchem der Austrikt erfolgt, entrichtet werden.
Zu #G. 21. 22. 23. und 24.
Die Bestimmungen dieser Paragraphen werden folgendermaaßen ab-
geaͤndert:
g. 21.
a) Zur Ermittelung des gemeinen Werths der zu versichernden Gebaͤude
werden innerhalb eines jeden Kreises fuͤr die verschiedenen Gegenden
desselben die Staͤdte und das platte Land gesondert, und fuͤr die ver-
schiedenen Arten von Gebäuden Maximalsätze festgestellt. b) Bei
ei