Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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(Nr. 5633.) Allerhöchster Erlaß vom 10. November 1862., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung der Gemeinde- 
Shanfe- von Allendorf an der Hüsten-Rönkhauser Staatsstraße, im Kreise 
Arnsberg, nach Leinschede an der Lenne-Staatsstraße, im Kreise Altena. 
N.## Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer 
Gemeinde-Chaussee von Allendorf an der Hüsten-Rönkhauser Staatsstraße, im 
Kreise Arnsberg, nach Leinschede an der Lenne-Staatsstraße, im Kreise Altena, 
Regierungsbezirk Arnsberg, genehmigt habe, verleihe Ich hierdurch der Gemeinde 
Allendorf das Expropriationsrecht für die zu dieser Chaussee erforderlichen Grund- 
stücke, imgleichen das Recht zur Enmahme der Chausseebau= und Unterhaltungs- 
Materialien, nach Maaßgabe der für die Staals-Chausseen bestehenden Vor- 
schriften, in Bezug auf diese Straße. Zugleich will Ich der genannten Gemeinde 
7 Uebernahme der künftigen chausseemäßigen Unterhaltung der Straße das 
echt zur Erhebung des Chausseegeldes nach den Beslimmungen des für die 
Staats-Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in 
demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen 
die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vorschrifren, wie diese Bestimmungen auf 
den Staats-Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. 
Auch sollen die dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten 
Bestimmungen wegen der Ehauslexollgeie Vergeben auf die gedachte Straße 
zur Anwendung kommen. 
« Der gegenwaͤrtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur oͤffentlichen 
Kenntniß zu bringen. f« 
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzmi ister und das Ministerium fuͤr Handel, Gewerbe 
und oͤffentliche Arbeiten. 
  
(Nr. 5634.)