Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1862. (53)

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Provinz Brandenburg, Negierungebezirk Potodam. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Teltower Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Teltower Kreises, 
zweite Serie Littr. ..... M .... übeer4 Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die te Serie Zinskupons fuͤr die .. . .. Jahre 18.. bis 18.. bei der 
Teltower Kreis-Kommunalkasse zu Berlin, nach Maaßgabe der diesfaͤlligen, in 
der Obligation enthaltenen Bestimmungen. 
.......... ,den..,"ss18.. 
Die kreisständische Kommission Kür die Chausseebauten im 
Teltower Kreise. 
(Nr. 5491.) Allerhöchster Erlatz vom 16. Dezember 1861., betreffend die Errichtung eines 
Handelsgerichts in Düsseldorf. 
A. Ihren Bericht vom 9. Dezember d. J. genehmige Ich die Errichtung 
eines Handelsgerichts für den ganzen Kreis Düsseldorf und den im Kreise So- 
Uingen belegenen Friedensgerichtsbezirk Opladen, mit den Bürgermeistereien Opla- 
den, Burscheid, Schlebusch, Leichlingen, Richrath, Monheim und Witzhelden; 
dasselbe soll aus einem Präsidenten und fünf Richtern nebst drei Stellvertretern 
bestehen und seinen Sitz in Düsseldorf haben. Mit dem Tage, an welchem das 
edachte Handelsgericht in Thätigkeit tritt, hört die bisherige Kompetenz des 
andgerichts zu Düsseldorf als Handelsgericht auf; doch sind die bei diesem 
Gerichte zu jenem Zeitpunkte schon anhängigen Rechtssachen auch bei demselben 
zu beendigen. Zur Ausführung dieser Order, welche durch die Gesetz-Samm- 
lung bekannt zu machen ist, haben Sie, der Justizminister, das Weitere zu 
perranlassen. 
Berlin, den 16. Dezember 1861. 
  
Wilhelm. 
v. d. Heydt. v. Bernuth. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Justizminister. 
  
(Nr. 5402.)
	        
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