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aiglich Preußischen Staaten Gültigkeit haben und öffentlich bekannt gemacht
werden.
Berlin, den 7. Januar 1862.
Der Königlich Preußische Minister der auswärtigen
Angelegenheiten.
(L. S.) Gr. v. Bernstorff.
WV.n Ministerial-Erklärung wird, nachdem sie gegen eine übereinstim-
mende Erklärung des Schweizerischen Bundesrathes vom 13. d. M. ausge-
wechselt worden, hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 25. Januar 1862.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
Gr. v. Bernstorff.
(Nr. 54906.) Allerhöchster Erlag vom 13. Januar 1862., betreffend die Ausscheidung der
Stadt Reichenbach aus dem Bezirke der für die Stadt und den Kreis
Görlitz errichteten Handelskammer.
A- den Bericht vom 8. Januar d. J. genehmige Ich, daß die Stadt Rei-
chenbach aus dem Bezirke der für die Stadt und den Kreis Görlitz auf Grund
des Erlasses vom 19. November 1849. errichteten Handelskammer ausscheidet.
Von den Migliedern der Handelskammer müssen auch künftig wenigstens zwei
und von den Stellvertretern wenigstens einer dem Landkreise, jedoch mit Aus-
schluß der Stadt Reichenbach, angehören.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kennt-
niß zu bringen.
Berlin, den 13. Januar 1862.
Wilhelm.
v. d. Heydt.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Redigirt im Büreau des Staats- Ministeri
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-
(R. Decker).