Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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1) Freischulz Borth jetzt Ponath in Labenz . 55 Theile, 
2) Bauer Carl Lubenow in Laben 29 - 
3) Bauer Redmer in Labenz .. 6 
4) Bauer Johann Radtke in Dieckkk . ... 2 
5) Bauer Johann Knuth in Diekk 7 
6) Bauer Werner in Dikkcesk .. ...... .. . .. 3 = 
7) Rittergutsbesitzer von Bonin auf Cusserom.... 5 
8) Rittergutsbesitzer von Bonin auf Wulflatztken 19. 
und 9) Rittergutsbesitzer von Bonin auf Grünhof.n. 12= 
138 Theile, 
veranlagt werden. 
Nach diesem Beitragsverhältnisse können sofort Beiträge ausgeschrieben 
werden, vorbehaltlich künfriger Ausgleichung. 
Behufs der definitiven Festtellung des Beitragsverhältnisses ist dasselbe 
nach erfolgter Senkung der Seen einer Revision und Elzänzung u unter- 
werfen, wobei auch die neugewonnenen Seeldnder nach Verhältniß des Vortheils 
herangezogen werden sollen. 
Die desfallsige Untersuchung soll durch einen von der Reglerung nach An- 
hörung des Vorstandes zu ernennenden Sachverständigen vorgenommen werden. 
Demnachst ist das aufzustellende Kataster jedem Interessenten mitzutheilen und 
bei dem Sozietatsdirekror vier Wochen lang offen zu legen. Die Beschwerden 
köônnen nur binnen dieser Frist und zwar bei dem Sozietätsdirektor angebracht 
werden. Sodann hat ein Kommissarius der Regierung die Beschwerden unter 
Zuziehung der Beschwerdeführer, eines Mitgliedes des Vorstandes und geeigneter 
Sachverständiger zu untersuchen; die Sachverständigen sind von der Regierung 
zu Cöslin zu ernennen. 
Mit dem Resultate der Untersuchung werden die Beschwerdeführer und 
das Vorstandsmitglied bekannt gemacht; sind beide Theile mit dem Resultat ein- 
verstanden, so wird das Kataster demgemaß berichtigt, andernfalls werden die 
Akten der Regierung zur Entscheidung vorgelegt. 
Binnen vier Wochen nach erfolgter Bekanntmachung der Regierungs-Ent- 
scheidung ist der Rekurs an den Minister für die landwirthschaftlichen Angele- 
enheiten zulässig. Wird die Beschwerde verworfen, so treffen die Kosten der- 
elben den Beschwerdefährer. 
K 4. 
An der Spitze der Genossenschaft steht der Sozietätsdirektor; der Ritter- 
gutsbesitzer von Bonin auf Wulflatzke soll für jetzt Sozietärsdirektor sein. 
Derselbe führt die Verwaltung nach den Bestimmungen dieses Statuts 
und nach den Beschlüssen des Vorstandes und vertritt die Genossenschaft in allen 
Angelegenheiten auch dritten Personen und Behörden gegenüber in und außer 
Gericht, wenn es nothwendig werden sollte. 
Er
	        
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