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(Nr. 5823.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhöchste Genehmigung des Nachtrages zu
dem Gesellschaftsstatut der unter der Firma „Massener Gesellschaft für
Kohlenbergbau“ zu Dorkmund bestehenden Aktiengesellschaft wegen Erhöhung
ihres Grundkapitals um 300,000 Thaler. Vom 19. Februar 1864.
D. Königs Majestät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 8. Februar
1864. den in der Generalversammlung der Massener Gesellschaft für Kohlen-
bergbau zu Dortmund unter dem 2. Dezember 1863. notariell verlautbarten
Nachtrag zu dem Gesellschaftsstatut wegen Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft um 300,000 Thaler durch Ausgabe von 3000 Stück auf Namen
lautender Prioritätsaktien zu je 100 Thalern mit der Maaßgabe zu genehmigen
geruht, daß
1) in dem Abschnitte a. des Statut-Nachtrages die Buchstaben 4 und B,
2) in dem Abschnitte e. des Statut-Nachtrages die Worte:
„indem diese Dioidendenscheine selbstredend ihre Gültigkeit verlieren“,
3) auf dem Formulare zur Prioritatsaktie die Worte:
„Staatsstempel von 5. Sgr.“
in Fortfall kommen. .
Der Allerhoͤchste Erlaß nebst dem Statut-Nachtrage wird durch das Amts-
blatt der Koͤniglichen Regierung zu Arnsberg bekannt gemacht werden.
Berlin, den 19. Februar 1864.
Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
· Gr. v. Itzenplitz.
Oir. 5823—5824) (Nr. 5824.)