Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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(Nr. 5847.) Konzessions- und Bestaͤtigungs-Urkunde fuͤr die Coͤln-Soester Eisenbahngesell- 
schaft. Vom 16. Mvember 1863. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen rc. 
Nachdem sich zur Herstellung einer Eisenbahn von Deutz resp. Cöln 
über Mülheim am Rhein, Bergisch-Gladbach, Wipperfürth, Ohl, Haus Rhade, 
Hagen und Wickede nach Soest, nebst Zweigbahnen von Wipperfürth nach 
Hückeswagen und von Wickede nach Arnsberg eine Aktiengesellschaft unter der 
Firma: „Cöln-Soester Eisenbahngesellschaft“ mit dem Wohnsitze in Cöln ge- 
bildet hat, wollen Wir zum Bau und Betriebe dieser Eisenbahn Unsere landes- 
herrliche Genehmigung hierdurch ertheilen, auch das Uns vorgelegte, am 19. 
Oktober dieses Jahres notariell vollzogene Sctatut hiermit landesherrlich bestd- 
tigen. Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn- 
Unternehmungen vom 3. November 1838. enthaltenen Vorschriften über die 
Expropriation auf dieses Unternehmen Anwendung finden sollen. 
Die gegenwärtige Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde ist nebst dem 
Statut durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhandigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 6 
Gegeben Berlin, den 16. November 1863. 
(L. S.) Wilhelm. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe. 
Statut 
der 
Cöln-Soester Eisenbahngesellschaft. 
A. 
Allgemeine Bestimmungen. 
g. 1. 
Namen und Domizil der Gesellschaft. 
Unter WVorbehalt der landesherrlichen Genehmigung wird durch das 
gegenwärtige Statut und nach Maaßgabe der Bestimmungen des Allgemeinen 
Han-
	        
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