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(Nr. 5847.) Konzessions- und Bestaͤtigungs-Urkunde fuͤr die Coͤln-Soester Eisenbahngesell-
schaft. Vom 16. Mvember 1863.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen rc.
Nachdem sich zur Herstellung einer Eisenbahn von Deutz resp. Cöln
über Mülheim am Rhein, Bergisch-Gladbach, Wipperfürth, Ohl, Haus Rhade,
Hagen und Wickede nach Soest, nebst Zweigbahnen von Wipperfürth nach
Hückeswagen und von Wickede nach Arnsberg eine Aktiengesellschaft unter der
Firma: „Cöln-Soester Eisenbahngesellschaft“ mit dem Wohnsitze in Cöln ge-
bildet hat, wollen Wir zum Bau und Betriebe dieser Eisenbahn Unsere landes-
herrliche Genehmigung hierdurch ertheilen, auch das Uns vorgelegte, am 19.
Oktober dieses Jahres notariell vollzogene Sctatut hiermit landesherrlich bestd-
tigen. Zugleich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-
Unternehmungen vom 3. November 1838. enthaltenen Vorschriften über die
Expropriation auf dieses Unternehmen Anwendung finden sollen.
Die gegenwärtige Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde ist nebst dem
Statut durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhandigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel. 6
Gegeben Berlin, den 16. November 1863.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe.
Statut
der
Cöln-Soester Eisenbahngesellschaft.
A.
Allgemeine Bestimmungen.
g. 1.
Namen und Domizil der Gesellschaft.
Unter WVorbehalt der landesherrlichen Genehmigung wird durch das
gegenwärtige Statut und nach Maaßgabe der Bestimmungen des Allgemeinen
Han-