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Schema A.
(Stadtwappen.) —
Insterburger Stadt-Obligation
über
..... Thaler.
Ausgefertigt in Gemaͤßheit des landesherrlichen Privilegiums vom ............... ,
Gesetz-Sammlung pro 1864. Seite .....
W. Magistrat der Stadt Insterburg urkunden und bekennen hiermit, daß der
Inhaber dieses Schuldscheins der hiesigen Sradt ein Darlehn von Thalern,
schreibe Thalern Preußisch Kurant gegeben hat, dessen Empfang
wir hiermit bescheinigen, indem wir versprechen, dasselbe vom 1. Juli 1864, a
mit fünf Prozent jährlich zu verzinsen und jedem Vorzeiger dieses unter den
folgenden Allerhöchst genehmigten Bedingungen prompt binnen spätestens dreigig
Jahren zurückzuzahlen.
1) Es werden ausgegeben und mit folgenden Nummern von 1 bis 1270
versehen:
20 Stück à 500 Thaler,
700 „ à 100 „
300 „ à 50 „
250 „ à 20 „
2) Jeder Obligation werden zehn Zinsscheine für die fünf Jahre 186.
bis 186. beigegeben, zahlbar postnumerando am 2. Januar und
1. Juli jeden Jahres.
3) Nach Ablauf dieser, sowie jeder folgenden fünf Jahre werden neue
Zinsscheine für je fünf Jahre nach vorheriger öffentlicher Bekannt-
machung von der Stadt-Hauptkasse an die Vorzeiger des der aälteren
Zinskupons-Serie beigedruckten Talons ausgereicht. Beim Werluste des
Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinskupons-Serie an den
Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig
geschehen ist.
Die Zinsscheine bedürfen nur der Unterschrift des Rendanten; die
der Magistratsmitglieder wird auf ihnen durch Druck hergestellt.
4) Die Verzinsung erfolgt zu fünf Prozent in den gedachten halbjähri-
gen Terminen.
5) Zur