— 180 —
n.
Aktie % Dividendenschein % „
Verw. Jahr 18.
Inhaber dieses Scheines erhalt gegen dessen Rückgabe aus der Kasse der
Magdeburg= Halberstädter Eisenbahngesellschaft diesenige Dividende ausge zahlt,
die von dem Reinertrage des Verwaltungsjahres 18. auf die Aktie —...
fallen und deren Betrag nebst der Verfallzeit vom Direklorium statutenmaßig
bekannt gemacht werden wird.
Magdeburg, den .. 18.
Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft.
(I. S.) N. N.
Direktoren.
Bemerkung. Gegenwärtiger Dividendenschein wird nach §F. 20. des Statuts ungültig,
wenn die darauf zu erhebende Dividende innerhalb vier Jahren nach der
öffentlich bekannt gemachten Verfallzeit nicht erhoben wird.
.
Talon
zu der
Aktie der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft
ie*s.
Inhaber empfängt gegen bößn Talon zu der Aktie der Magdeburg-
Halberstddter Eisenbahngesellschaft ..... d..... te Serie Dividendenscheine
auf die Jahre 18. bis 18.., sofern dagegen Seitens des als solchen legi-
timirten Inhabers der Aktie bei dem Gesellschafts -Direktorium vorher kein
schriftlicher Widerspruch eingegangen ist.
Magdeburg, den enH 18.
Das Direktorium
der Magdeburg-Halberstädter Eisenbahngesellschaft.
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums.
Verlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen OberHofbuchdruckerei
(R v. Decker).