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(Nr. 5862.) Bekanntmachung der Ministerial-Erklaͤrung vom 22. Januar 1864., betreffend
die mit der Fürstlich Reutz-Plauischen Regierung vereinbarte Modifl-
tion der wegen Verwendung der Abgabe von der Weißenfels-Geraer
Eisenbahn in dem Staatsvertrage vom 2. April 1857. enthaltenen Be-
stimmungen. Vom 27. April 1864.
D. Königlich Preußische und die Fürstlich Reuß-Plauische Regierung sind
mit Bezug auf die über die Verwendung der Abgabe von der Weißenfels-
Geraer Esenbahn in den Artikeln 14. und 15. des Staatsvertrages vom
2. April 1857. getroffenen Bestimmungen dahin übereingekommen, daß die
Koniglich Preußische Regierung die für die Zeit vom 1. Januar 1860. ab von
den gesammten Thüringischen Eisenbahn-Unternehmungen zu erhebende Abgabe,
sowie die von dem gedachten Zeitpunkte ab erwachsenden Dividenden von dem
bis dahin aufgesammelten Amortisationsfonds alljährlich an die mitinteressirten
Regierungen nach Maaßgabe ihrer Betheiligung abführen wird, wobei indessen
der Königlich Preußischen Regierung vorbehallnn bleibt, auf die Verwendung
der laufenden Eisenbahnabgabe zum Zwecke der Amortisation der Thüringischen
Eisenbahnaktien nach Maaßgabe der Bestimmungen des Staatsvertrages vom
2. April 1857. zurückzukommen.
Hierüber ist Königlich Preußischer Seits vorstehende Ministerial-Erklérung
ausgefertigt worden, welche nach erfolgter Auswechselung gegen eine überein-
stimmende Erklärung der Fürstlich Reuß-Plauischen Regierung Kraft und Wirk-
samkeit haben soll.
Berlin, den 22. Januar 1864.
Der Königlich Preußische Präsident des Staatsministeriums
und Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
(L. 8S.) v. Bismarck-Schönhausen.
V. er Ministerial-Erklärung wird, nachdem sie gegen eine übereinstim-
mende Erkl4rung des Fürstlich Reuß-Plauischen Ministeriums ausgewechselt
worden, hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 27. April 1864.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten.
r. Bismarck-Schönhausen.
Redigirt im Böreau des Staats-Ministeriums.
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei
(N. v. Decker).