Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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(Nr. 5866.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen 
des Greifswalder Kreises im Betrage von 70,000 Thalern. Vom 
21. März 1864. 
Wi Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 
Nachdem von den Kreissiänden des Greifswalder Kreises auf den Kreis- 
tagen vom 3. April 1861. und 17. April 1862. beschlossen worden, die zur 
Ausführung eines Chausseebaues von Lassan nach Relzow und von Schwemmort 
nach Porchin erforderlichen Geldmittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, 
wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreissiä4nde: zu diesem Zwecke auf Feder 
Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene, Seitens der Gläubiger unkünd- 
bare Obligationen zu dem angenommenen Betrage von 70,000 Thalern aus- 
stellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der 
Schuldner etwas 3 erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §F. 2. des Gesetzes 
vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 70,000 
Thalern, in Buchstaben: siebenzig tausend Thalern, in Apoints von 200 Rthlrn. 
und von 100 Rthlrn., nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe 
einer Kreissteuer mit vier ein halb Prozent jährlich zu verzinsen und nach der 
durch das Loos 8 bestimmenden Folgeordnung jaͤhrlich vom Jahre 1868. ab 
mit wenigstens jährlich Einem Prozent des Kapitals zu tilgen sind, durch gegen- 
waärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wir- 
kung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen die daraus hervorgehen- 
den Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend 
zu machen befugt ist. 
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter 
errheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine 
Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die 
Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Königlichen Insiegel. 
Gegeben Berlin, den 21. März 1864. 
(L. S.) Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg. 
Pro-
	        
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