Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

— 269 — 
Schema B. 
Erste Preußische Hppotheken - Aktien- Sesellschaft. 
Dividendenschein — 
zur Aktie 
Zahlbar am ersten Juli 18. bei der Gesellschaftskasse in Berlin und 
den sonst bekanm t gemachten Stellen. 
  
Berlin, den .. tin ....... 18 
cnt dele Der Vorstand. 
— — Q. #8) Gaksimile der Unterschrift von zwei 
Der Kontrolbeamte. Vorstandsmitgliedern.) 
(Unterschrift.) 
  
Dieser Schein ist nach dem 1. Juli 18.. unguͤltig und die darauf zu erhebende 
Dividende alsdann der Gesellschaft verfallen. (Art. 44. des Statuts.) 
Eine Mortifikation verlorener oder vernichteter Dividendenscheine findet nicht statt. 
(Art. 12. des Statuts.) 
  
  
Schema C. 
Erste Preußische Gppotheken- Aktien- Gesellschaft. 
Talon 
zum Dividendenbogen der Aktie 3" 
Dem Inhaber dieses Talons werden gegen dessen Rück * nach fünf 
Jahren und vorgängiger Bekanntmachung des Vorstandes, ividendenscheine 
für fünf fernere Bilanzjahre nebst einem neuen Talon, soweit nicht ein Wider- 
spruch nach Art. 12. Alinea 3. des Stauuts zu berücksichtigen ist, ausgehandigt. 
  
  
Berlin, den .. ten ...... . ... 
Eingetagen ser Der Vorstand. 
“ 5 –“b . (Unterschrift von zwei Vorstands- 
(1. S.) Mitgliedern.) 
Der Kontrolbeamte. 
(Unterschrift.) 
Eine Moriifikation verlorener oder vernichteter Talons findet nicht statt. (Art. 12. 
des Statuts.) 
  
  
(Nr. 5277. Schema D.
	        
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