Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1858. (24)

(255  )

erstgedachten  Verordnung  den  auf  ihn  fallenden  Beitrag  bis  zum  ersten  November  dieses  Jahres
an  die  8  18  geordnete  Recepturbehörde  unerinnert  abzuführen.
Das  Ausschreiben  einer  Schulanlage  bleibt  auch  für  das  Jahr  185  8  ausgesetzt.
Dresden,  am  30sten  August  1  858.

Ministerium  des  Cultus  und  öffentlichen  Unterrichts.
von  Falkenstein.

 

Rudolph.

MÆ  73)  Bekanntmachung,

die  Eröffnung  der  Telegraphenvereinsstationen  Auerbach,  Grimma  und  Leisnig
betreffend;
vom  21sten  September  1858.

Zum  Anschlusse  an  die  Linien  des  Deutsch-Oesterreichischen  Telegraphenvereins  sind  zu
Auerbach,
Grimma  und
Leisnig
Telegraphenvereinsstationen  errichtet  worden,  welche
den  isten  October  1858
für  die  allgemeine  Correspondenz  eröffnet  werden  sollen.
Der  Dienst  daselbst  ist  an  den  Wochentagen  auf  die  Zeit
von  9  bis  12  Uhr  Vormittags,
2  Nachmittags
und  an  Sonntagen  auf  die  Zeit
von  2  bis  7  Uhr  Nachmittags
festgestellt  worden.
Bezüglich  der  Depeschengebühren  und  der  sonst  zu  beobachtenden  Bestimmungen  wird  auf
das,  bei  allen  Telegraphenbureaus  käufliche  Reglement  für  die  telegraphische  Correspondenz  im
Deutsch-Oesterreichischen  Telegraphenvereine  sowie  für  den  internen  telegraphischen  Verkehr  im

Bereiche  der  Königl.  Sächsischen  Staats=  und  Eisenbahn-Telegraphenlinien  vom  1  sten  März
1858  verwiesen.

Dresden,  am  2  1  sten  September  1858.
Finanz-Ministerium.

Behr.
Opelt.