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Drovinz Preußen, Negierungsbezirk Gumbinnen.
Zins = Kupon
zu der
Kreis-Obligation des Johannisburger Kreises
Littr. .. .. . .. übber Thaler zu fünf Prozent Zinsen
über . Thaler Silbergroschen.
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in
der Zeit vom 1. Januar bis ult. Juni resp. vom 1. Juli bis ult. Dezember
und spaterhin die Zinsen der vorbenannten Kreisobligarion fir das Halbjahr
. . . .. . ... bis ......... . mit (in Buchstaben) .. . .. Thaler .. . . . Silber-
groschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Johannisburg.
Johannisburg, den 1 18.
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau des
Johannisburger Kreises.
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab
gerechnet, erhoben wird.
Drooinz Preußen, Negierungsbezirk Gumbinnen.
Talon
zur
Kreis-Obligation des Johannisburger Kreises.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der
Obligation des Johannisburger Kreises
Litt. . .•4g uͤber .. . .. Thaler à fünf Prozent Zinsen
die . . Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis-
Kommunalkasse zu Jobannisburg, in sofern dagegen nicht von dem als solchen
legitimirten Inhaber der Obligation rechtzeitig Widerspruch erhoben ist.
Johannisburg, den n . . .. 18..
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau des
Johannisburger Kreises.
(Ir. 5800—5801) 46“ (Nr. 5991.)