Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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Drovinz Preußen, Negierungsbezirk Gumbinnen. 
Zins = Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Johannisburger Kreises 
Littr. .. .. . .. übber Thaler zu fünf Prozent Zinsen 
über . Thaler Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe in 
der Zeit vom 1. Januar bis ult. Juni resp. vom 1. Juli bis ult. Dezember 
und spaterhin die Zinsen der vorbenannten Kreisobligarion fir das Halbjahr 
. . . .. . ... bis ......... . mit (in Buchstaben) .. . .. Thaler .. . . . Silber- 
groschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Johannisburg. 
Johannisburg, den 1 18. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau des 
Johannisburger Kreises. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom 
Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit ab 
gerechnet, erhoben wird. 
Drooinz Preußen, Negierungsbezirk Gumbinnen. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Johannisburger Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Johannisburger Kreises 
Litt. . .•4g uͤber .. . .. Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die . . Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Jobannisburg, in sofern dagegen nicht von dem als solchen 
legitimirten Inhaber der Obligation rechtzeitig Widerspruch erhoben ist. 
Johannisburg, den n . . .. 18.. 
Die ständische Kreis-Kommission für den Chausseebau des 
Johannisburger Kreises. 
  
(Ir. 5800—5801) 46“ (Nr. 5991.)
	        
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