Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Breslau.
Obligation
des Breslau-Odervorstädtischen Deichverbandes
M .... uͤber .. .. . Thaler Preußisch Kurant.
(Trockener Stempel.)
D. Breslau-Odervorstädtische Deichverband verschuldet dem Inhaber dieser,
Seitens des Gläubigers unkündbaren Verschreibung die Summe von..
Thalern, deren Empfang das unterzeichnete Deichamt bescheinigt.
Diese Schuldsumme bildet einen Theil des zur Ausführung seiner Deich-
bauten von dem Deichverbande in Gemäßheit des Allerhöchsten Privilegiums
vom 1eea .. 1864. (Gesetz-Samml. vom Jahre 1864. S. )
aufgenommenen Gesammrdarlehns von sechszig Tausend Thalern. Die Rück-
zahlung der Schuld geschieht vom 1. Januar 1865. ab allmalig aus einem hierzu
durch Beinége der Dechgenosfn und die Zinsen der abgegahben Kapitalbetrage
ebildeten Tilgungsfonds mit mindestens Einem Prozent des aufgenommenen
esammtkapitals. «
Die Folgeordnung der Einloͤsung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt.
Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1865. ab im Monat Juni jeden
Jahres, zuerst im Juni 1865., und die Auszahlung des Kapitals und der Zin-
sen erfolgt dann am 31. Dezember desselben Jahres. Der Verband behaͤlt sich
jedoch das Recht vor, nach Ablauf von vier Jahren den Tilgungsfonds durch
groͤßere Ausloosungen zu verstaͤrken, sowie saͤmmtliche noch umlaufende Schuld-
verschreibungen zu kuͤndigen. Die ausgeloosten, sowie die gekuͤndigten Schuld-
verschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Nummern und ihres Betrages,
sowie des Termins, an welchem die Ruͤckzahlung erfolgen soll, oͤffentlich bekannt
emacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei und Einen Monat vor dem
Lahlungsermine in dem Preußischen Staaksanzeiger, der Schlesischen Zeitung
und dem Breslauer Regierungsamtsblatte. Sollte eines oder das andere der
bezeichneten Blätter eingehen, so bestimmt der Oberprdsident der Provinz Schle-
sien, in welchem anderen Blatte die Bekanntmachung erfolgen soll.
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird
es in halbjährlichen Terminen, in der ersten Woche des Januar und Juli, von
heute an gerechnet, mit vier und einem halben Prozent jährlich in gleicher Münz-
sorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
abe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
z dem Schlesischen Bankvereine in Trezlag, in der nach dem Eintritt des
Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
(Fr. 5891.) Sollte