Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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Formular B. 
Zins-Kupon „ 1. 
des Pfandbriefs M. . . . . . 
des landschaftlichen Kreditverbandes der Provinz Sachsen 
über (geschrieben)n Thaler. 
Inhaber dieses empfängt n die halbjährigen Zinsen 
des oben bezeichneten Pfandbriefes nt 
Halle, den 11un 18. 
Die Direktion des landschaftlichen Kreditverbandes der Provinz 
Sachsen. 
(Trockenes Siegel.) 
Dieser Zinskupon verjaährt in vier Jahren, vom 31. Dezember des Jahres an gerechnet, 
in welches der Zahlungstag füällt. 
Talon 
zu dem Pfandbrief M.... 
des landschaftlichen Kreditverbandes der Provinz Sachsen 
über Thaler. 
Der Vorzeiger dieses Talons empfängt ohne weitere Prüfung seiner 
Legitimation die für den vorstehend bezeichneten Pfandbrief neu auszuferligenden 
Zinskupons für fünf Jahre odor bieee . . . .. . 
Halle, den . .ten..... .. .. 18. 
Die Direktion des landschaftlichen Kreditverbandes der Provinz 
Sachsen. 
(Trockenes Siegel.) 
  
(Nr. 5900—590lI.) (Nr. 5901.)
	        
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