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(Nr. 5905.) Allerhöchster Erlaß vom 18. Mai 1864., betreffend die Verleihung der fiskalischen
Vorrechte für den Bau und die Unkerhaltung der Kreis-Chausseen: 1) von
Passenheim bis zur Neidenburger Kreisgrenze in der Richtung auf Jed-
wabno, 2) von Ortelsburg über Olschienen und Friedrichsfelde nach Frie-
drichshoff, im Kreise Ortelsburg, Regierungsbezirk Königsberg.
N.# Jch durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau der
Chausseen im Kreise Ortelsburg, Regierungsbezirk Königsberg: 1) von Passen-
heim bis zur Neidenburger Kreisgrenze in der Richtung auf Jedwabno, 2) von
Ortelsburg über Olschienen und Friedrichsfelde nach Friedrichshoff genehmigt
habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Ortelsburg das Exproprialionsrecht
für die zu diesen Chausseen erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Recht
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaßgabe
der für die Staals-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese
Straßen. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der künf-
tigen chausseemaßigen Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung des
Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedesmal
geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschließlich der in demselben enthaltenen Bestim-
mungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betreffenden
usäkhtlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats-Chausseen von
hnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld-
Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee-
polizei-Vergehen auf die gedachten Straßen zur Anwendung kommen.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen
Kenntniß zu bringen.
Berlin, den 18. Mai 1864.
Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz.
An den Finanzminister und den Minister für Handel,
Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
(Nr. 5900.) Allerhöchster Erlaß vom 8. Juni 1864., betreffend die Errichtung einer Handels-
kammer zu dauban.
A. den Bericht vom 27. Mai d. J. genehmige Ich die Errichtung einer
Handelskammer für den Kreis Lauban und für denjenigen Theil des Kreises
Löwenberg, Regierungsbezirks Liegnitz, welcher südwestlich von dem Eisenbahn-
damme der projektirten Echlessschen Gebirgsbahn belegen ist. Die Handels-
kammer nimmt ihren Sitz in der Stadt Lauban. & soll aus sieben Mit-
liedern bestehen, für welche ebensoviele Stellvertreter gewählt werden. Zur
Theilnahme an der Wahl der Mitglieder und ver Stellvertreter sind fün.
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(Nr. 5005—5907.)