Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

-40°06 — 
Provinz Schlesien, Regierungsbezirk Oppeln. 
Obligation 
des Rybniker Kreises 
über ... Thaler Preußisch Kurant. 
Auf Grund der untern bestaͤtigten Freisfagtchlüt 
vom 17. Dezember 1863. wegen Aufnahme einer Schuld von 19,000 Thalern be- 
kennt sich die ständische Kommission für den Chaufseebau des Rybniker Kreises 
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des 
Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld vo Thalern 
Preußisch Kurant, welche der Kreis als Darlehn erhalten hat und welche mit 
fünf Prozent jährlich zu verzinsen sind. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 19,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1864. ab allmälig innerhalb eines Zeitraums von 36 Jahren aus einem 
zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds von wenigstens Einem Prozent des 
ganzen Kapitals jährlich, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld- 
beträgen, nach Maaßgabe des Tilgungsplanes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das 
Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1864. ab in dem Monate 
September jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, den 
Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstaärken, sowie sämmtliche noch 
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. Die ausgeloosten, sowie die 
ekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, 
NRumman und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung 
erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, 
drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte 
der Königlichen Regierung zu Oppeln, in der Schlesischen Zeirung, im Staats- 
Anzeiger und im Rybniker Kreisblatte. 
Bis 8 dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjaͤhrlichen Terminen, am 1. Juli und am 2. Januar, von heute an 
gerechnet, mit fuͤnf Prozent jaͤhrlich in gleicher Muͤnzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Ruͤck- 
abe der ausgegebenen Zinskupons, deziebngeweise dieser Schuldverschreibung, 
ei der Kreis-Kommnunalkasse in Rybnik, und zwar auch in der nach dem Ein- 
tritt des Faͤlligkeitstermins folgenden Zeit. 
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals praͤsentirten — 
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