Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

— 441 — 
Obligation der Stadt Minden 
....DTVehaler 100 
über 
Einbundert Thaler Kurant. 
De Endesunterzeichneten, durch das Allerhöchste Privilegium voo.... 
.. . . .. hierzu ausdrücklich ermächtigt, beurkunden und bekennen hiermit, 
daß der Inhaber dieser Obligation die Summe von „SEinhundert Thalern 
Kurant“, deren Empfang sie bescheinigen, an die Stadt Minden zu fordern hat. 
Die auf fünf Prozent jährlich festgesetzten Zinsen sind am ersten April 
und am ersten Oktober jeden Fadres fallig, werden aber nur gegen Rückgabe 
der ausgefertigten halbjährigen Zinskupons gezahlt. 
Das Kapital wird durch Amortisation getilgt werden, weshalb eine Kün- 
digung von Seiten des Gläubigers nicht zulassig ist. Die näheren Bestim- 
mungen sind in dem nachstehend abgedruckten Privilegium enthalten. 
Minden, den . #t1en 18. 
Der Ober-Bürgermeister. Die städtische Schuldentilgungs- 
Kommission. 
Der Gemeinde-Empfänger. 
Beigefügt sind die Kupons Serie I. W 1. bis 10. nebst Talon. 
Die folgenden Serien Zinskupons werden gegen Einlieferung der Talons bei der 
Gemeindekasse verabreicht. 
(r. 85911. Rack-
	        
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