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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Sgtaaten.
Nr. 1.—
(Nr. 5803.) Allerhöchster Erlaß vom 11. Januar 1864., betreffend die Berichtigung des
größeren und die Vereinfachung des mittleren Königlichen Wappens.
A. die Berichte vom 24. August v. J. und 6. d. Mts. bestimme Ich hier-
mit, daß, nachdem eine Berichtigung des größeren und eine Vereinfachung des
mittleren, durch die Verordnung vom 9. Januar 1817. festgestellten Königlichen
Wappens als nothwendig sich herausgestellt hat, von jetzt ab und in Zukunft
das größere und das mittlere Königliche Wappen in derjenigen Form geführt
werde, welche Ich durch Genehmigung der eingereichten Modelle bereits bestimmt
* habe und deren Feldereintheilung aus den nebst Beschreibung beifolgenden An-
lagen zu ersehen ist. Im Uebrigen verbleibt es bei den Vorschriften der Ver-
C,ordnung vom 9. Januar 1817. und sollen auch die Dienstsiegel der Behörden
einstweilen unverändert beibehalten und erst, wenn sie unbrauchbar werden, durch
neue, Meinen gegenwärtigen Bestimmungen entsprechende Siegel ersetzt werden.
Ich beauftrage des Staateministerium, diese Order zur Nachachtung für
sämmtliche Behörden durch die Gesetz-Sammlung bekannt machen zu lassen.
Berlin, den 11. Januar 1804.
Wilhelm.
v. Bismarck-Schönhausen. v. Bodelschwingh. v. Roon.
Gr. v. Itzenplitz. v. Mühler. Gr. zur Lippe. v. Selchow.
Gr. zu Eulenburg.
An das Staatsministerium.
Jahrganz 1864. (Nr. 5803.) 1 Lit. A.
Ausgegeben zu Berlin den 3. Februar 1864.