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(Nr. 5930.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreisobligationen
des Rösseler Kreises im Betrage von 30,000 Thalern. Vom 4. Juli 1864.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c.
Nachdem von den Kreisständen des Rösseler Kreises auf den Kreistagen
vom 18. September 1862. und 29. Mai 1863. beschlossen worden, die zur Aus-
führung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geld-
mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der
gedachten Kreisstände: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zins-
kupons versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Obligationen zu dem ange-
nommenen Betrage von 30,000 Thalern ausslellen zu dürfen, da sich hiergegen
weder im Interesse der Glaubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern ge-
funden hat, in Gemäßheit des F. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur
Ausstellung von Obligationen zum Betrage von 30,000 Thalern, in Buchstaben:
dreißigtausend Thalern, welche in folgenden Apoints:
20,000 Thaler à 500 Thaler = 40 Stück
"000 - à 100 - = 50 --
ç 5,000 - à 50 : = 100 =
— 30,000 Thaler,
nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmen-
den Folgeordnung jahrlich vom Jahre 1805. ab mit wenigsiens jährlich Ein-
tausend Thalern zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landes-=
herrliche Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder In-
haber dieser Obligationen die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertra-
gung des Eigenthums nachweisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist.
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter
ertheilen und wodurch für die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine
Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen wird, ist durch die Ge-
set= Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck-
tem Königlichen Insiegel.
Gegeben Carlsbad, den 4. Juli 1864.
(L. S.) Wilhelm.
v. Bodel schwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
Pro-