Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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Mr. 5937.) Bestaͤtigungs-Urkunde eines Nachtrages zu den Statuten der Berlin-Stettiner 
Eisenbahngesellschaft wegen Erhoͤhung des Stammaktien-Kapitals dersel- 
ben um 1,100,000 Thaler. Vom 14. August 1864. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 
Nachdem die Berlin-Stektiner Eisenbahngesellschaft in der Generalver- 
sammlung ihrer Aktionaire vom 26. Mai 1864. zum Zwecke der Ausführung 
verschiedener Erweiterungsbauten auf ihren Bahnhöfen zu Berlin, Stettin und 
Stargard, sowie Behufs einer Vermehrung der Betriebsmitkel auf der Berlin- 
Stertin-Stargarder Bahnstrecke die Erhöhung ihres Stammaktien-Kapitals um 
den Betrag von 1,100,000 Thalern beschlossen hat, wollen Wir hierzu Unsere 
landesherrliche Genehmigung ertheilen und den anliegenden, auf Grund der Be- 
schlüsse der Generalversammlung ausgefertigten Nachtrag zu den Statuten der 
Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft hiermit bestätigen. 
Die gegenwärtige Urkunde ist nebst dem Statuten-Nachtrage durch die 
Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruck- 
tem Königlichen Insiegel. 
Gegeben Bad Gastein, den 14. August 1864. 
(L. S.) Wilhelm. 
Für den Justizminister: 
Gr. v. Itzenplitz. v. Mähler. 
Nachtrag 
zu den 
am 12. Oktober 1840. Allerhöchst bestätigten Statuten der 
Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft. 
(Geset-Sammlung von 1840. Seite 305. ff.) 
Das Anlagekapital der Berlin-Stettiner Eisenbahngesellschaft wird um 
„Eine Million Einmalhunderttausend Thaler“ 
Behufs fernerer Erweiterung des Berliner Bahnhofes, sowie zur Erweiterung 
des Stargarder Bahnhofes und einiger Gebäude auf dem Stettiner Bahnhofe, 
des gleichen zur abermaligen Vermehrung der Transpormittel für die Strecke 
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