Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1864. (55)

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(Nr. 5977.) Allerhöchster Erlaß vom 14. November 1864., betreffend die Verleihung der 
fiskalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Chaussee 
im Kreise Calbe a. d. S. von Barby bis zum Anschluß an die Chaussee 
von Calbe nach dem Bahnhof Gritzehna. 
Nü Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Chaussee 
im Kreise Calbe a. d. S., Regierungsbezirks Magdeburg, von Barby bis zum 
Anschluß an die Chaussee von Calbe nach dem Bahnhof Gritzehna genehmigt 
habe, verleihe Ich hierdurch dem Kreise Calbe das Expropriarionsrecht für 
die zu dieser Chaussee erforderlichen Grundstücke, imgleichen das Rechr 
zur Entnahme der Chausseebau= und Unterhaltungs-Materialien, nach Maaß- 
gabe der für die Staats-Chausseen bestehenden Vorschriften, in Bezug auf diese 
Straße. Zugleich will Ich dem genannten Kreise gegen Uebernahme der 
künftigen cchausseemäßigen Unterhaltung der Straße das Recht zur Erhebung 
des Chausseegeldes nach den Bestimmungen des für die Staats-Chausseen jedes- 
mal geltenden Chausseegeld-Tarifs, einschlietlich der in demselben enthaltenen 
Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen die Erhebung betref- 
fenden zusätzlichen Vorschriften, wie diese Bestimmungen auf den Staats- 
Chausseen von Ihnen angewandt werden, hierdurch verleihen. Auch sollen die 
dem Chausseegeld-Tarife vom 29. Februar 1840. angehängten Bestimmungen 
wegen der Chausseepolizei-Vergehen auf die gedachte Straße zur Anwendung 
kommen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 14. November 1864. 
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, 
Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- of 
(N. v. Decker).
	        
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