Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Düsfseldorfer Stadt-Obligation 
Litt. C. (SSt .. 
über 
Einhundert Thaler Kurant. 
Die Endesunterzeichneten, durch das Allerhoͤchste Privilegium vom ......... 
.. . .. hierzu ausdruͤcklich ermaͤchtigt, beurkunden und bekennen hiermit, daß der 
Inhaber dieser Obligation die Summe von 
Einhundert Thalern Kurant, 
deren Empfang sie bescheinigen, an die Stadtgemeinde Duͤsseldorf zu fordern hat. 
Die auf vier und einhalb Prozent jaͤhrlich festgesetzten Zinsen sind am 
........................................ jeden Jahres fällig, werden 
aber nur gegen Räszgabe der ausgefertigten halbjährigen Zinskupons gezahlkt. 
Das Kapital wird durch Ankauf oder Verloosung berichtigt werden, 
weshalb eine Kündigung Seitens des Gläubigers nicht zulässig ist. 
Die näheren Bedingungen sind in dem umstehend abgedruckten Privilegium 
enthalten. 
Düsseldorf, den n. 18. 
Der Ober-Bürgermeister,ene) Die slädtische Schulden- 
tilgungs-Kommission. 
Eingetragen Kontrolbuch kol. ierzu sind die Kupons Serie I. W 1—10. 
*i“p E nebst Talon ausgereicht.) 
Der stadtische Sekretariatsbeamte. Der Stadt-Rentmeister. 
(r. 8184) (Erster)
	        
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