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(Schema zum Talon einer Obligation.)
Rheinprovinz, Regierungsbezirke Cöln und Düsseldorf.
Talon.
Inhaber dieses Talons empfaͤngt gegen dessen Ruͤckgabe zu der Obli-
gation II. Serie der Genossenschaft fuͤr die Melioration der Erftniederung
Litt. ..... M . ... uͤber .. ... Thaler Kurant
die .. ... te Serie Zinskupons fuͤr die fuͤnf Jahre 18.. bis 18.. bei der Ge-
nossenschaftskasse zu Bedburg.
Bedburg, den . .ten. .... . ... 18..
(Faksimile der Unterschriften des Direktors und dreier Vorstandsmitglieder.)
(Die Aushaͤndigung der Kupons bleibt bis zum Nachweise der Empfangsberechtigung
ausgesetzt, wenn der Inhaber der Obligation den Talon als verloren gegangen anzeigt und
rechtzeitig gegen die Aushändigung der Kupons an den Präsentanten des Talons bei dem
Genossenschaftsdirektor protestirt.)
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(Nr. 6187.) Allerhöchster Erlaß vom 2. September 1865., betreffend die Außerkrafttretung
des Reglements vom 4. August 1812. (Amtsblatt der Regierung zu
Breslau S. 451. ff.) für diejenigen, welche den Klodnitz-Kanal befahren.
A./ Ibren Bericht vom 26. August d. J. bestimme Ich, daß das Reglement
für diejenigen, welche den Klodnitz-Kanal befahren, vom 4. August 1812.
(Amteblatt der Regierung zu Breslau für das Jahr 1812. S. 451. ff.) außer
Kraft trete.
Baden-Baden, den 2. September 1865.
Wilhelm.
Gr. v. Itzenplit. Gr. zu Eulenburg.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und
den Minister des Innern.
Redigirt im Büreau bes Staats-Ministeriums.
Verlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei
(R. v. Decker).