Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 1105 — 
g. 4. 
Fonds der Gesellschaft. 
Das Aktienkapital der bisherigen Oppeln-Tarnowitzer Eisenbahngesellschaft, 
welchss 2,500,000 Rehlr. 
besteht und durch Emission von 12,500 Stammaktien 
à 200 Rthlr. aufgedracht ist, soll zur Ausführung der 
projektirten Erweiterungsanlagen und Bauten durch weitere 
Ausgabe von 25,000 Stück Stammaktien à 200 Rehlr., 
demnach durbbheeet 5,000,000 
und durch Emission von 7,500,000 Rehlr. fünfprozentigen 
Prioritäts-Stammaktn ... 7,500,000 
vergrößert werden, so daß sich danach das ganze Aktienkapiral - 
dekRechte-Odek-Ufek-BahnaufbenBektagoon«.-.... «5,000,000.Nthlk. 
feststellt. 
Ein etwaiger Mehrbedarf wird einschließlich der Anlagekosten für die F. 1. 
vorletztes Alinea gedachten etwa zutretenden Anschlußbahnen unter Ge- 
nehmigung des Staals entweder durch Vermehrung des Aktienkapitals oder 
durch Anleihen aufgebracht. 
K. 5. 
Reserve= und Erneuerungsfonds. 
1. Zur Bestreitung unvorhergesehener außerordenrlicher Ausgaben bei den 
projektirten Erweiterungsbauten und in Folge derselben norhwen 1 werdender 
weiteren Anlagen, sowie zur Deckung der im Laufe der ersten Jahre möglicherweise 
eintretenden größeren Betriebsausgaben und unzulänglichen Betriebseinnahmen 
wird ein Reserve-, Bau= und Betriebsfonds von 500,000 Rthlr. aus 
dem Stammaktien-Anlagekapiral reseroirt, über welches nur mie Ge- 
nehmigung des Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
disponirt werden darf. 
II. Außerdem wird nach Ablauf des ersten Betriebsjahres aus dem 
Ertrage des Unternehmens 
a) ein Reserve= und 
b) ein Erneuerungsfonds 
gebilder. 
Der Reservefonds ad a. ist bestimmt zur Deckung der in außerordent- 
lichen Fällen eintretenden ungewöhnlichen größeren Betriebsausgaben, insbesondere 
solcher, die durch außerordentliche Elemenrar-Ereignisse oder durch Unfälle im 
Betriebe verursacht werden. 6 
Dieser Reservefonds wird durch Rücklagen aus den Betriebseinnahmen 
gebildet, die mit Zustimmung des Staats von der Direktion nach Bedürfniß 
Nr. 6213) fest-
	        
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