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Titel II.
Grundfapital, Aktien und Aktionaire.
F. 4.
Das Grundkapital der Bank besieht aus Einer Million Thaler, getheilt
in zweitausend Aktien von je fünfhundert Thalern jede.
G. 5.
Die Aktien der Gesellschaft sind auf den Namen in nachsiehender Art
ausgefertigt:
Jede Aktie ist mit einer laufenden Nummer versehen, aus einem Stamm-
register ausgezogen und von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrathes (Aufsichts-
rathes) unterzeichnet. Jede Aktie muß die in das Aktienbuch der Gesellschaft
einzutragende genaue Bezeichnung des bestimmten Inhabers nach Namen,
Stand und Wohnort desselben enrhalten. Die Diwvidendenscheine werden auf
je fünf Jahre, auf jeden Inhaber lamend, nebst Talon ausgereicht und nach
Ablauf des letzten Jahres durch neue ersetzt werden. Dem gegenwärtigen
Statute ist ein Formular der Aktien, sowie der neu auszugebenden Talons und
Dwidendenscheine beigefügt.
S. 6.
Die Aktie ist untheilbar und kann unter Berücksichtigung des §. 36.
nur durch Einen vertreten werden. Kein einzelner Theilhaber darf mehr als
Einhunderr Aktien besitzen oder er erben.
K. 7.
Ueber den Betrag der Aktie hinaus ist kein Aktionair zu Zahlungen ver-
pflichtet.
g. 8.
Die Mortifikation verlorener oder vernichteter Aktien sindet nach Maaß-
gabe der gesetzlichen Bestimmungen statt. Zu dem Ende erläßt der Aufsichts-
rath dreimal in Zwischenrdumen von je vier Monaten eine öffentliche Auf-
forderung, jene Dokumente einzuliefern oder die etwaigen Rechte an denselben
geltend zu machen. Sind, nachdem zwei Monate nach der letzten Aufforderung
vergangen, die Dokumente nicht eingeliefert oder die Rechte nicht geltend gemacht
worden, so erklärt das Landgericht zu Cöln die Dokumente für nichtig.
Die Direktion veröffenklicht den betreffenden Beschluß durch die im F. 9.
erwahnten Blätter und es werden an Stelle dieser Dokumente andere durch den
Aufsichtsrath mit der Unterschrift zweier Mitglieder desselben ausgefertigt. Die
Kosten des Mortifikationsverfahrens, sowie die Kosten der Ausfertigung neuer
(Nr. 6230.) 150% Ak-