Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 1176 — 
Coͤlnische Privatbank. 
Anweisung zum Empfange der zweiten Serie der Dividendenscheine 
zur Aktie M .... . 
Inhaber empfaͤngt am .. ... . ... . . .. gegen diese Anweisung nach g. 5. 
der Statuten am Sitze der Gesellschaft die zweite Serie der Dividendenscheine 
zur vorbezeichneten Aktie. · 
Geht diese Anweisung verloren, so findet das im F. 8. des Statuts 
vorgeschriebene Verfahren Anwendung. 
Coͤln, den . .ten .. . . . .. 18.. 
Cölnische Privatbank. 
Der Aufscchtsrath. 
Dividendenschein zu der Akti.. 4 
der 
Cölnischen Privatbank. 
Inhaber dieses Scheins empfängt an der Kasse der Cölnischen Privat- 
bank oder nach seiner Wahl an den durch Beschluß des Aufsichtsrathes ndher 
zu bestimmenden Orten die für das Jahr 18. festzustellende Dividende. 
Geht dieser Dividendenschein verloren, so findet das im F. 8. des Statms 
vorgeschriebene Verfahren Anwendung. 
Coͤln, den .ten . . . .. 18. 
Cölnische Privatbank. 
(Stempel.) 
Der Rendant. Der Aufsichtsrath. 
  
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Berlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerel 
(R. v. Decker).
	        
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