Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 1181 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen. 
Erster (is. "Zins-Kupon ..... Serie 
Obligation des Heydekruger Kreises 
I 
über 
..... . . . .. Thaler zu fuͤnf Prozent Zinsen uͤber .. . . . . .. .. Thaler 
.. .. Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfängt gegen dessen Rückgabe am 
.ten ... . .. und spaͤterhin die Zinsen der vorbenannten Kreis-Obligation fuͤr 
das Halbjahr *dl ............... bs................ mit (in Buchslaben) 
Thalern . . ... Silbergroschen bei der Kreis-Kommnnalkasse zu Heydekrug. 
Heydekrug, den #nHH ... 18. 
Die freisständische Finanzkommission des Kreises Heydelrug. 
(Namen.) 
Dieser Zinskupon ist unguͤltig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom 
Schlusse des Jahres der Fälligkeit an gerechnet, 
erhoben wird. 
Anmerkung: Die Namenoaunterschristen der Mitglieder der Kommission kömen mit 
Lettern oder Faksimile-Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Zins- 
Kupon mit der eigenhändigen Namensunterschuift eines Kontrolbeamten 
versehen werden. 
Drovinz Drcußen, Rcgicrungobczirk Gumbinnen. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Heydekruger Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Heydekruger Kreises 
Littr.. über . . Thaler 
die . . Serie Zinskupons fuͤr die fuͤnf Jahre 18.. bis 18.. bei der Kreis-— 
Kommunalkasse zu Heydekrug, sofern dagegen Seitens des als solchen legi- 
timirten Inhabers der Obligation kein Wieerfuruch erhoben ist. 
Heydekrug, den . ten ... .. . .. . .. 
Die kreisständische N3 W des Kreises Heydekrug. 
(Stempel.) 
Anmerkung: Die Namengunterschriften der Mitglieder der Kommisston können mit 
Lettern oder Faksimile-Stempeln gedruckt werden, doch muß jeder Talon 
mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten versehen 
werden. 
  
(Nr. 6232—62..) (Nr. 6233.)
	        
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