Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 98 — 
(Nr. 6025.) Allerhöchster Erlaß vom 27. Februar 1865., betreffend die Genehmigung von 
Zuscktzen und Aenderungen zu dem Revidirten Reglement der Immobiliar= 
Feuersozietät der sémmtlichen Städte des Regierungsbezirks Königsberg, 
mit Ausnahme von Königsberg und Memel, und des Regierungs= 
bezirks Gumbinnen vom 18. November 1800. 
D. mit Ihrei Berichte vom 18. Februar d. J. Mir vorgelegten und 
beigehend zurückfolgenden, von den reglementsmäßig dazu erwäáhlten Deputirten 
beantragten, und nach Ihren Vorschlägen modifizirken Zusätzen und Aen- 
derungen zu dem Repvidirten Reglement der Immobiliar-Feuersozietät der sämmt- 
lichen Städte des Regierungsbezirks Königsberg, mit Ausnahme von Königs- 
berg und Memel, und des Regierungsbezirks Gumbinnen vom 18. November 
1860. (Gesetz-Samml. von 1860. S. 521.) ertheile Ich hiermit Meine Geneh- 
migung, und haben Sie diesen Meinen Erlaß nebst den Zusätzen und Aende- 
rungen durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 27. Februar 1865. 
Wilhelm. 
Gr. zu Eulenburg. 
An den Minister des Innern. 
A. Er-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.