Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Provinz Dosen, Negierungebezirk Bromberg. 
Obligation 
des Chodziesener Kreises 
Lilit. . 
über. Thaler Preußisch Kurant. 
A.. Grund des unten bestaätigten Kreistagsbeschlusses vom 
29. Februar 1864. wegen Aufnahme einer Schuld von 80,000 Thalern bekennt 
sich die ständische Kommission für den Chausseebau des Chodziesener Kreises 
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu= 
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsschuld von# Thalern 
Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden, und welche mit 
vier und einem halben Prozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 80,000 Thalern geschieht vom 
Jahre 1866. ab allmälig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tilgungsfonds 
von wenisstens Einem Prozent des ganzen Schuldkapikals jährlich, unter Zu- 
wachs der Zinsen von den getilgten Schuldraten, nach Maaßgabe des Tilgungs- 
planes. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch 
das Loos bestimmt. ie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1866. ab in dem 
Monate jeden Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht 
vor, den Tilgungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmt- 
liche noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. 
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter 
Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an 
welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekannt- 
machung erfolgt sechs, drei, zwei und Einen Monat vor dem Zahlungstermine 
in dem Amtöbltune der Königlichen Regierung zu Bromberg, sowie im Kreisblatte 
des Kreises Chodziesen und im Preußischen Staats-Anzeiger. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen in der Zeit vom 1. bis 15. April und vom 
1. bis 15. Oktober, von heute an gerechnet, mit vier und einem halben Pro- 
zent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
abe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
za der Keiss Kommunslkasse in Chodziesen, und zwar auch in der nach dem 
Eintritt des Falligkeitstermins folgenden Zeit. 
(e. 6037.) 18“ Mit
	        
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