thumbs : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

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fin  das

Königreich  Bayern.

 

 

Nr.  29.

München,  den  8.  Juni  1906.
IJnhalk#n:

Bekauntmachung  vom  1.  Juni  1906,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.  —  Bekanntmachung
  vom  6.  Juni  1906,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betrefs#end.  —
Bekanntmachung  vom  6.  Juni  1906,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.  —
Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur  Annahme  fremder  Dekorutionen.

——...  —  —

 

 

Nr.  11666.
Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.
fl.  Staatsministerium  des  Innern.

Der  Süddeutschen  Bodenkreditbank  A.  G.  in  München  wurde  die  Genehmigung  erteilt,
daß  sie  innerhalb  der  gesetzlichen  Maximalgrenze  des  Pfandbriefumlaufs  eine  neue  Serie,
(Nr.  59)  zu  3½K  %  verzinslicher  Hypothekenpfandbriefe  auf  den  Juhaber  im  Gesamtbetrag
von  20  Millionen  Mark,  welche  unverlosbar  und  zehn  Jahre  vom  Emissionsdatum  an  unkündbar
  sind,  sodann  aber  innerhalb  längstens  50  Jahren  im  Wege  der  Kündigung  mit“
vierteljähriger  Frist  oder  des  freihändigen  Rückkaufs  eingelöst  werden,  in  den  Verkehr  bringe.
Die  Pfandbriefserie  wird  eingeteilt  in  Stücke  zu  5000,  2000,  1000,  500,  200  und
100  4

München,  den  1.  Juni  1906.

Dr.  Graf  v.  Feilitzsch.  45