Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

Provinz Schlesten, Regierungebezirk Oppeln. 
Zin s-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Lublinitzer Kreises 
II. Serie 
übrr... ete zu fünf Prozent Zinsen über 
Thaler .. . Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons enpfänt segen dessen Ruͤckgabe in der 
Zeit vom 1. bis 15. Januar, resp. vom 1. bis Juli und spaͤterhin die 
Ziysen der vorbenannten Kreis-Obligation fuͤr das Halbiah vom ......... 
.. . .. mit (in Buchstaben) ........ . . . .. Thalern .. . . . Silber- 
Aein bei der Kreis -Kommunalkasse zu Lublinitz. 
Lublinitz, den ..ten 18. 
Die ständische Kommission für den Chausseebau im 
Lublinitzer Kreise. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom 
Schlusse des Jahres der Fälligkeit an gerechnet, 
erhoben wird. 
Provinz Schlesien, Kegierungebezirk Oppeln. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Lublinitzer Kreises 
II. Serie. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der 
Obligation des Lublinitzer Kreises II. Serie 
Littr. ... .. As .. ... über Thaler . . . .. Prozent Zinsen 
die . . . .. 4 Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18. bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Lublinitz. 
Lublinitz, den nnnn . . . .. 18.. 
Die staͤndische Kommission für den Chaufseebau im 
Lublinitzer Kreise. 
  
(Nr. 6051—6052.) (Nr. 6052.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.