Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

  
Benennung der Gegenstände. 
  
16. 
17. 
  
3) Walzen aus unedlen Metallen zum Druck und zur Appretur 
von Geweben: 
«a)gravirt...............·.............................. 
Onichtgravikt......................................... 
4)KkatzenundKratzenbeschläge.»........................... 
c)WagenundSchlitten: 
l)Eisenbahnfahkzeuge.»»................................. 
M andere Wagen und Schlitten mit Leder oder Polsterarbeit. 
d) See- und Flußschiffe: 
1) hölzen 
2) eiseterrrrrnrnrn 
Anmerk. zu d. 1. und 2. Die Anker, Anker= und sonstigen Ketten, ingleichen 
alle, nicht zu den gewöhnlichen Schiffsutensilien ge- 
hörige bewegliche Inventarienstücke, sowie bei den 
Dampsschiffen die Dampfmaschinen, unterliegen den 
für diese Gegenstände festgesetzten Zollsätzen. 
Kalender 
werden nach den, der Stempelabgabe halber gegebenen besonderen 
Vorschriften behandelt. 
Kautschuck und Guttapercha, sowie Waaren daraus: 
a) Kautschuck in der ursprünglichen Form von Schuhen, Flaschen 2c.; 
Guttapercha, roh, ungereinigt oder gereinigt . .. 
b) Kautschuckfcden außer Verbindung mit anderen Materialien, 
oder mit baumwollenem, leinenem oder wollenem rohem (nichr 
gebleichtem oder gefärbtem) Garn nur dergestalt umsponnen, 
umflochten oder umwickelt, daß sie ohne Ausdehnung noch deut- 
lich erkannt werden können; Kautschuckplatten; aufgelöstes 
Kautschccskkkkkkk
	        
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