Full text : Sächsische Geschichte.

806

814

20  Die  Bildung  des  meißnisch-sächsischen  Staatswesens.

satze  zu  den  Tschechen  und  Polen  gelangten  die  polabischen
Slawen  niemals  zu  einer  die  kleinen  Stämme  zusammen—
fassenden  größeren  politischen  Einheit,  und  blieben  auch
militärisch  auf  leicht  bewaffnetes  Fußvolk  beschränkt,  das
den  offenen  Kampf  mit  schwer  gerüsteten  Gegnern  nicht
aufnehmen  konnte  und  sich  deshalb  begnügen  mußte,  sie
durch  Rückzug  und  zerstreute  Gefechte  zu  ermüden,  bis  sie
das  Land  aus  Mangel  an  Unterhalt  wieder  räumten.  Ihre
Religion  war  ein  polytheistischer  Naturdienst  ohne  Tempel
(vgl.  die  beiden  Berge  der  Ober-Lausitz,  Czorneboh,  d.  h.
der  schwarze,  böse  Gott,  und  Bieleboh,  der  weiße,  gute
Gott),  und  ohne  einen  geschlossenen  Priesterstand,  dessen
Funktionen  die  Geschlechtsältesten  und  die  Fürsten  ausübten.

Die  deutsche  Eroberung  806  —  1089.

Eine  Abhängigkeit  der  Polaben  und  der  Tschechen  von
deutscher  Herrschaft  stellte  zuerst  Karl  der  Große  her.
Er  unterwarf  806  auch  die  Sorben  und  machte  solchen
Eindruck  auf  die  Slawen,  daß  sein  Name  als  Bezeichnung
für  den  König  (Kral)  in  ihre  Sprachen  überging.  Doch
nahm  er  diese  Stämme  nicht  eigentlich  in  das  fränkische
Reich  auf,  sondern  begnügte  sich  mit  Heeresfolge  und
Tribut,  und  ließ  ihre  innern  Verhältnisse  unberührt.  Dieses
Verhältnis  blieb  auch  nach  seinem  Tode  814  im  ganzen
aufrecht;  erst  mit  der  zunehmenden  Schwäche  der  ostfränkischen
  Karolinger  löste  es  sich  tatsächlich  auf.  Eine
entscheidende  Wendung  brachte  die  Entstehung  der  deutschen
Stammesherzogtümer,  die  das  ostfränkische  (deutsche)  Reich
allerdings  tatsächlich  in  fünf  geschlossene  Stammesstaaten
unter  erblichen  Jürsten  auflöste,  aber  wenigstens  den  einzelnen
  Stämmen  eine  kraftvolle,  einheitliche  Organisation
sicherte.  In  Sachsen  und  Thüringen  begründete  der  Ludolfinger
  Otto  (verkürzt  aus  Otbert  oder  Otfried)  der  Erlauchte