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(Nr. 6080.) Privilegium wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obllgationen
der Stadt Mühlhausen, Regierungsbezirk Erfurt, zum Betrage von
97,000 Thalern. Vom 10. April 1865.
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Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen #c.
Nachdem der Magistrat der Stadt Mühlhausen im Einverständnisse mit
der Stadtverordneten-Versammlung darauf angetragen hat, zur Errichtung einer
städtischen Gasanstalt eine Anleihe von 97,000 Thalern aufnehmen und zu
diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons versehene Stadt-
Obligationen ausgeben zu dürfen, ertheilen Wir in Gemaßheit des §F. 2. des Ee-
setzes vom 17. Juni 1833. wegen Ausstellung von Papieren, welche eine Zahlungs-=
verpflichtung auf jeden Inhaber enthalten, durch gegenwärtiges Privilegium zur
Ausstellung von sieben und neunzig Tausend Thalern Mühlhausener Stadt-
„Obligationen, welche nach dem anliegenden Schema in
144 Apoints A. über je 500 Thaler = 72,000 Thaler,
250 I B. 1 * 100 2 — 5,000 -
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394 Apoints — 97,000 Thaler
auszufertigen, mit vier vom Hundert jährlich zu verzinsen und, von Seiten der
Glbiger unkündbar, nach dem beigefügten Amortisationsplane durch Aus-
loosung mit mindestens zwei Prozent der Kapitalschuld unter Hinzurechnung
der durch die Tilgung ersparten Zinsen und des künftigen Reinertrages der
Gasanstalt, soweit solcher die planmäßigen Zins= und L#lpungstemhte etwa
übersteigt, innerhalb längstens 29 Jahren zu amortisiren sind, mit Vorbehalt
der Rechte Dricter, Unsere landesherrliche Genehmigung, ohne jedoch dadurch
den Inhabern der Obligationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewähr-
leistung Seitens des Staates zu bewilligen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 10. April 1865.
(L. S.) Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
(r. 6060) Pro-