Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 359 — 
  
Zollsätze für 100 Kilogramm 
  
Benennung der Gegenstände. 
  
  
Braunstten 
Arsenik: 
Arsenikrez . . ... .... 
Arsenik,gediegener.....·.·....... 
Erze,nichtnamentlichgenannt.......... 
Metallwaaren. 
Eisenguß: 
Eisengußwaaven) nicht abgedreht oder polirt: 
Iste Klasse. Unterlagen für Eisenbahnschienen 
(Schienenstühlchen), Platten oder andere 
in offener Form gegossene Stüke 
2te Klasse. Gerade cylinderförmige Röhren) 
massive oder hohle Balken und Säulen, 
Gasretorten, massive Geländerdocken und. 
Verbandstücke dazu, Gitter und Heerdplat- 
ten) Transmissionswellen, Gestelle für 
Maschinen und andete Gegenstände ohne 
Verzierung und Zurichtung 
Zte Klasse. Topfgeschir# und alle andere, in 
den beiden vorhergehenden Klassen nicht 
genannte Waarnnrn 
Eisengußwaaren, polirt oder abgedreht 
Eisengußwaaren, verzinnt, emaillirt oder ge. 
firt:: 
Waaren aus Schmiedeeisen: 
Eisenwerk, als: 
Baustükeennn ... 
Schiffsrippen und Schiffsbalklen 
Beschläge zu Karren# und Waggons 
Thürangeln, Fensterangeln, große Riegel, 
Winkelhaken und anderes grobes Eisenwerk 
zu Thüren oder Fenstern, weder abgedreht 
noch pollritrr 
Gitter) massive, Bettstellen) Sessel, Garten= oder 
andere-Meubel mib #der ohne unwesentliche 
Verzierungen von Gußeisen, Kupfer oder Stahle 
l 
  
(Nt-.M4.) 
  
im Jahre 1862. vom 1. October 1864 an. 
Frei » Frei 
3 Frs. 50 Cts.“ 3 Frs. — Ct. 
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