Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Zollsätze. 
Benennung der Gegenstände. 1862. 1864. 1865. 1866. 
Ulr. Sgt. J Thlr. SEgr. Thlr. Sgr. Ulrt.SGgr. 
K. Xr. K. Xr. Fl. X.. . 
Gewebe) auch mit andern Gespinnsten gemischte, 
sofern mindestens dle ganze Kette oder der 
ganze Einschlag aus diesen Haaren besteht. 8 
14 
4. Von Baumwolle. 
Baumwolle, rohe....... ...... ... Frei 
Watte 1I|15 
2 1373 
Garn) ungemischt oder gemischt mit Wolle oder 
Leinen: 
ein= und zweidrähtiges, rohes 2 
38 
„ „ t gebleichtes u. gefärbtes 4 
7 
drei= und mehrdrähtiges) roh, gebleicht oder 
gefürt . ... 6 
10320 
Waaren au5 Baumwolle, alleln oder in Verbin- 
dung mit Leinen oder Metallfäden, ohne Bei- 
mischung von Seide) Wolle oder Ziegenhaaren: 
a. rohe (aus rohem Garn verfertigte) und 
gebleichte dichte Gewebe) auch appretirt, 
mit Ausschluß der sammetartigen Gewebe12 10 HM 
27 7750 
b. alle nicht unter lit. #. und lit, c. begriffene 
dichte Gewebe; rohe (aus rohem Garn ver- 
fertigte) undichte Gewebe; Strumpf- 
waaren) Posamentier- und Knopfmacher 
Waaren 24 16 
42 29 
e. alle undichte Gewebe) wie Jaconet, Musse- 
lin, Tüll, Marly) Gaze) soweit fie nicht 
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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