Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

  
Benennung der Gegenstände. 
Maaßstab 
der 
Verzollung. 
Zoll- 
betrag. 
  
F. 
  
22. 
23. 
24. 
25. 
  
Leinengarne, d. i. Garne aus Flachs, Hanf, oder Werg: 
a) Handgespinnst, roh, d. i. weder gebleicht, noch gefärbt 
oder gezwirnt 
b) Maschinengespinnst, roh, d. i. weder gebleicht, noch ge- 
färbt oder gezwirnt 
) Gebleicht (auch blos abgekocht), geäschert (gebükt) oder 
gefärbt Ciedoch nicht gezwirnt) 
Wollengarne (d. i. Garne aus Wolle oder anderen Thierhaaren): 
a) Streichgarn, roh, d. i. weder gefärbt, noch brei- oder 
mehrdrähtig gezwirnt. 
b) Kammgarn, roh, d. i. weder gefärbt, noch drei. oder 
mehrdrähtig gezwint:: . ... 
VIII. Webe= und Wirkwaaren. 
Baumwollwaaren, d. i. Webe= und Wirkwaaren aus Baum- 
wolle, oder aus Baumwolle und Leinen, auch in Verbin- 
dung mit Gummifäden, jedoch ohne Beimischung von Seide, 
Wolle oder anderen Thierhaaren: 
a) Rohe, ungebleichte, dichte, nicht gefärbte und nicht 
bedruckte Webewaaren (auch geköpert, gemustert, ge- 
rauht), mit Ausnahme der sammetartigen (mit aufge- 
schnittenem und nicht aufgeschnittenem Flor), dann Netze, 
Gitter (Marly) und Gurten und gewebte Dochte 
b) Nicht unter a. genannte, dichte Webewaaren, dann 
Dosamentier-, Knopfmacher-, Band und Strumpfwaaren 
) Alle undichte Webewaaren (mit Ausnahme der Bobbi- 
nets (Tull anglais), Petinets und Spitzexnn 
Leinenwaaren, d. i. Webe., Wirk- und Seilerwaaren aus Flachs, 
Hanf, Werg, Manillahanf (Aloefasern), Neuseeländer Flachs, 
Bast, See- und chinesischem Grase, Jute, Waldwolle und 
anderen vegetabilischen Fasern, mit Ausnahme der Baum. 
wolle, auch in Verbindung mit Gummifäden, jedoch ohne 
Beimischung von Seide, Wolle und anderen Thierhaaren: 
a) Seilerwaaren, ungebleicht oder gebleicht, als: Seile, 
Taue, Stricke, Bindfäden (Spagat) (mit Ausnahme der 
gebleichten und gefärbten) aus Flachs oder Hanf, Werg, 
Jute, Manillahanf (Aloefasern), Neuseeländer Flachs) 
(Fr. 6107.) 
  
1 Jrr. 
  
frei 
25 
45 
70 
  
50 
75 
50
	        
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