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Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Verzollung.
Joll-
betrag.
Fl. Kr.
32.
b) Fußdecken und Matten (Wagendecken u. dgl.) von Vast,
Binsen, Gras,) auch Seegras, Schilf und Stroh, gefärbt
c) Stuhlrohr) gespaltenes, gebeizt oder gefäürbt
) Geflechte mit seidenen oder anderen Gespinnsten oder
mit Roßhaaren durchzogen oder durchwirkt (Sparterie).
Papier und Papierwaaren:
a) Schrenz.), graues Lösch= und rauhes Packpapier (auch
gefärbt, lackirt, mit Graphit, Asphalt, Theer über-
zogen), dann Pappendeckel (auch Steinpappe), Preß-
späne und Theerpappe (Aöphaltfilz)) Patentholz oder
Fasermasee
b) Papier, alles nicht unter anderen Positionen genannte,
ungeleinneee .. ...
c) Papier, geleimtes, buntes (mit Ausnahme des unter d.
genannten), lithographirtes, bedrucktes oder linürtes,
zu Dewvisen, Etiquetten, Frachtbriefen, Rechnungen vor-
gerichtetes, Calquir-, Gicht., auch Oel- und Wachs-,
Guttapercha., Kreidepapier, dann Malerpappe
4) Gold= und Silberpapier und Papier mit Gold= oder
Silbermustern (echt oder unecht, auch bronzirt), gepreßtes
oder durchgeschlagenes Papier, ingleichen Streifen von
diesen Papiergattungen und Popier mit aufzeklebter
Leinwand (auch mit Baumwollleinwand).
Paopierwaaren, d. i. Briefcouverte, auch mit Leinwand
gefüttert, Papiertapeten und alle nicht besonders be-
nannte Arbeiten aus Papier und Pappe (mit Aus.
nahme der Spielkarten), auch Formerarbeiten aus
Steinpappe) Asphalt oder ähnlichen Stoffen, dann
Arbeiten aus Papiermasse, aus Patentholz oder Holz-
fasermasse. Alle diese Waaren auch in Verbindung mit
anderen Materialien, insofern sie dadurch nicht unter
die kurzen Waaren oder die Waaren der Pos. 32 g.
fallen.
Leder, Leder- und Gummi- und Kürschnerwaaren:
a) Schaaf.- und Ziegenfelle, halbgare oder bereits gegerbt,
aber noch nicht gefärbt oder weiter zugerichtet
b) Leder, gemeines, d. i. nicht unter d. genanntes, auch
derlei Stiefelschäfftg
1 Ztr.
7
do
45
12
50
50
75
50
cn