Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Benennung der Gegenstände. 
Maaßstab 
der 
Verzollung. 
Joll- 
betrag. 
Fl. Kr. 
  
32. 
  
b) Fußdecken und Matten (Wagendecken u. dgl.) von Vast, 
Binsen, Gras,) auch Seegras, Schilf und Stroh, gefärbt 
c) Stuhlrohr) gespaltenes, gebeizt oder gefäürbt 
) Geflechte mit seidenen oder anderen Gespinnsten oder 
mit Roßhaaren durchzogen oder durchwirkt (Sparterie). 
Papier und Papierwaaren: 
a) Schrenz.), graues Lösch= und rauhes Packpapier (auch 
gefärbt, lackirt, mit Graphit, Asphalt, Theer über- 
zogen), dann Pappendeckel (auch Steinpappe), Preß- 
späne und Theerpappe (Aöphaltfilz)) Patentholz oder 
Fasermasee 
b) Papier, alles nicht unter anderen Positionen genannte, 
ungeleinneee .. ... 
c) Papier, geleimtes, buntes (mit Ausnahme des unter d. 
genannten), lithographirtes, bedrucktes oder linürtes, 
zu Dewvisen, Etiquetten, Frachtbriefen, Rechnungen vor- 
gerichtetes, Calquir-, Gicht., auch Oel- und Wachs-, 
Guttapercha., Kreidepapier, dann Malerpappe 
4) Gold= und Silberpapier und Papier mit Gold= oder 
Silbermustern (echt oder unecht, auch bronzirt), gepreßtes 
oder durchgeschlagenes Papier, ingleichen Streifen von 
diesen Papiergattungen und Popier mit aufzeklebter 
Leinwand (auch mit Baumwollleinwand). 
Paopierwaaren, d. i. Briefcouverte, auch mit Leinwand 
gefüttert, Papiertapeten und alle nicht besonders be- 
nannte Arbeiten aus Papier und Pappe (mit Aus. 
nahme der Spielkarten), auch Formerarbeiten aus 
Steinpappe) Asphalt oder ähnlichen Stoffen, dann 
Arbeiten aus Papiermasse, aus Patentholz oder Holz- 
fasermasse. Alle diese Waaren auch in Verbindung mit 
anderen Materialien, insofern sie dadurch nicht unter 
die kurzen Waaren oder die Waaren der Pos. 32 g. 
fallen. 
Leder, Leder- und Gummi- und Kürschnerwaaren: 
a) Schaaf.- und Ziegenfelle, halbgare oder bereits gegerbt, 
aber noch nicht gefärbt oder weiter zugerichtet 
b) Leder, gemeines, d. i. nicht unter d. genanntes, auch 
derlei Stiefelschäfftg 
  
1 Ztr. 
7 
  
do 
45 
12 
  
50 
50 
75 
50 
cn
	        
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