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Benennung der Gegenstände.
Maaßstab
der
Ver-
zollung.
Abgabensätze
nach dem
30.-Thaler-
duß.
Thlr.
Sgr.
nach dem
527--Gulden-
Fuß.
Bl.
Kr.
33.
34.
35.
36.
4) Hammee...
e) Anderes Schaafvieh und Ziegen
Anmerk. zu b. bis e. Schlachtvieh in getödtetem Zu-
stande selbst noch mit der Haut und den Ein-
geweiden versehen, ist wie Fleisch zu behandeln.
Wachstuch, Wachsmusselin, Wachstafft:
a) Grobes unbedrucktes Wachstuch (Packtuch)
b) Alles andens
Wolle, sowie Waaren daraus:
a) Wolle, rohe, gekämmte, gefärbte, gemahlene,
auch in Abfälen
b) Garn, auch mit Leinen oder Seide gemischt,
einfaches, ungefärbt oder gefärbt; dublirtes,
ungefünttt ....
c) Waaren aus Wolle allein oder nur in Ver-
bindung mit Baumwolle oder Leinen, jedoch
mit Ausschluß der Spitzen und Stickereien:
1) bedruckte Waaren aller Anit
2) unbedruckte, ungewalkte Waaren; Posamen.
tier und Knopfmacher-Waaren .
3)unbedkucktegetvalkte1uchZeugund Ftlz
Waaren; Strumpfwaaren) Fußteppiche
Anmerk. Unter Wolle und Wollenwaaren sind
überall in dieser Anlage auch Ziegen-,
Hasen-.) Kaninchen- und Biberhaare und
Waaren daraus begriffen.
Zink und Zinkwaaren:
a) Rohes Zink; altes Bruchziin
b) Zinkblechen
c) Grobe Zinkwaaren, auch in Verbindung mit
Holz oder Eisen, ohne Politur und Lack; Draht
4) Feine, auch lackirte Jinkwaaren, ingleichen
Zinkwaaren in Verbindung mit anderen Ma-
terialien, soweit sie dadurch nicht unter die
kurzen Waaren (Allg. Anm. Tih
Zinn und —— auch mit Spieß=
"2 e
a) Kun in s Stangen u. s. w.; altes
Bruchin ..
(Nr. 6107.)
1 Stück
1 Stück
1 Ztr.
1 Ztr.
1Ztr.
1Ztr.
1Ztr.
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frei
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10
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30
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