Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 617 — 
  
Benennung der Gegenstände. 
Maaßstab 
der 
Ver- 
zollung. 
Abgabensätze 
  
nach dem 
30.-Thaler- 
duß. 
Thlr. 
Sgr. 
nach dem 
527--Gulden- 
Fuß. 
Bl. 
Kr. 
  
33. 
34. 
35. 
36. 
  
4) Hammee... 
e) Anderes Schaafvieh und Ziegen 
Anmerk. zu b. bis e. Schlachtvieh in getödtetem Zu- 
stande selbst noch mit der Haut und den Ein- 
geweiden versehen, ist wie Fleisch zu behandeln. 
Wachstuch, Wachsmusselin, Wachstafft: 
a) Grobes unbedrucktes Wachstuch (Packtuch) 
b) Alles andens 
Wolle, sowie Waaren daraus: 
a) Wolle, rohe, gekämmte, gefärbte, gemahlene, 
auch in Abfälen 
b) Garn, auch mit Leinen oder Seide gemischt, 
einfaches, ungefärbt oder gefärbt; dublirtes, 
ungefünttt .... 
c) Waaren aus Wolle allein oder nur in Ver- 
bindung mit Baumwolle oder Leinen, jedoch 
mit Ausschluß der Spitzen und Stickereien: 
1) bedruckte Waaren aller Anit 
2) unbedruckte, ungewalkte Waaren; Posamen. 
tier und Knopfmacher-Waaren . 
3)unbedkucktegetvalkte1uchZeugund Ftlz 
Waaren; Strumpfwaaren) Fußteppiche 
Anmerk. Unter Wolle und Wollenwaaren sind 
überall in dieser Anlage auch Ziegen-, 
Hasen-.) Kaninchen- und Biberhaare und 
Waaren daraus begriffen. 
Zink und Zinkwaaren: 
a) Rohes Zink; altes Bruchziin 
b) Zinkblechen 
c) Grobe Zinkwaaren, auch in Verbindung mit 
Holz oder Eisen, ohne Politur und Lack; Draht 
4) Feine, auch lackirte Jinkwaaren, ingleichen 
Zinkwaaren in Verbindung mit anderen Ma- 
terialien, soweit sie dadurch nicht unter die 
kurzen Waaren (Allg. Anm. Tih 
Zinn und —— auch mit Spieß= 
"2 e 
a) Kun in s Stangen u. s. w.; altes 
Bruchin .. 
(Nr. 6107.) 
  
1 Stück 
1 Stück 
1 Ztr. 
1 Ztr. 
1Ztr. 
1Ztr. 
1Ztr. 
1Ztr. 
1Ztr. 
1Ztr. 
1 Ztr. 
  
frei 
frei 
25 
20 
10 
frei 
  
15 
20 
15 
15 
  
frei 
□— — 
frei 
43 
35 
frei 
frei 
  
523 
10 
30 
521. 
45 
30 
5 
45
	        
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