— 636 —
Kommission rc. zu bezeichnenden Bankier in Königsberg, und zwar auch in der
nach dem Eintritt des Falligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Empfangnahme des Kapitals präsentirten Schuldverschrei-
bung sind auch die dazu gehbrigen Zinskupons der späteren Fälligkeitstermine
zurückzuliefern. Für die fehlenden JZinskupons wird der Betrag vom Kapi-
tale abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreitzig Jahren nach
dem Rückzahlungörerriine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren,
vom Ablaufe des Kalenderjahres der Fälligkeit ab gerechnet, nicht erhobenen Zinsen
verjähren zu Gunsten des Kreises.
Das Aufgebot und die Amortisation verlorener oder vernichteter Schuld-
verschreihungen erfolgt nach Vorschrift der Allgemeinen Gerichts-Ordnung
Theil 1. Titel 51. K. 120. sequ. bei dem Königlichen Kreisgerichte zu Bartenstein.
Zinskupons können weder aufgeboten, noch amortisirt werden. Doch
soll demjenigen, welcher den Verlust von Zinskupons vor Ablauf der vierjährigen
Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besitz
der Zinskupons durch Vorzeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glaub-
hafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der ange-
meldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinskupons gegen Quittung aus-
gezahlt werden.
Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährige Zinskupons bis zum
Schlusse des Jahres 1870. ausgegeben. Für die weitere Zeit werden Zins-
kupons auf fünfjährige Perioden ausgegeben.
Die Ausgabe einer neuen Zinskupons-Serie erfolgt bei der Kreis-Kommunal=
kasse zu Domnau, sowie bei einem von der ständischen Kommission zu bezeich-
nenden Bankier in Königsberg gegen Ablieferung des der alteren Zinskupons-
Serie beigedruckten Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung
der neuen Zinskupons-Serie an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren
Vorzeigung rechtzeitig geschehen ist.
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der
Kreis mit seinem Vermögen.
Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unter-
schrift ertheilt.
Domnau, den 1...... 18.
(Stempel.)
Die ständische Kommission des Pr. Friedländer Kreises.
Anmerkung.
Die Unterschriften sind eigenhandig zu unterzeichnen.
Pro-