Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 675 — 
(Nr. 6117.) Allerhoͤchster Erlaß vom 22. Mai 1865., betreffend die Verleihung der fis- 
kalischen Vorrechte für den Bau und die Unterhaltung einer Kreis-Chaussee 
zur Verbindung der Städte Neisse und Münsterberg in der Richtung von 
Kamnig über Gauers, Kolonie Tschiltsch, Mahlendorf und Perschlenstein 
bis zur Neisse-Grottkauer Kreisgrenze. 
N. Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage genehmigt habe, daß 
der vom Kreise Grottkau, im Regierungsbezirk Oppeln, beschlossene und durch 
Meinen Erlaß vom 10. März 1863. genehmigte chausseemäßige Ausbau der 
Straßenlinie zur Verbindunz der Staddte Neisse und Münsterberg nicht in der 
in dem gedackten Erlasse sub 3. angegebenen Richtung, sondern in der Richtung 
von Kamnig über Gauers nach der Kolonie Tschiltsch bei Starrwitz vorbei über 
Mahlendorf nach Perschkenstein bis zur Neisse-Grottkauer Kreisgrenze ausge- 
führt werde, bestimme Ich hierdurch, daß das dem Kreise Grottkau durch 
Meinen anderweitigen Erlaß vom 10. März 1863. (Gesetz-Samml. S. 157.) 
für diese Chaussee verliehene Expropriationsrecht, sowie die ertheilten sonsligen 
Rechte dem Kreise für die gedachte Straße in der durch Meinen Erlaß vom 
heutigen Tage abgeänderten Richtung zusteben sollen. 
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen 
Kenntniß zu bringen. 
Berlin, den 22. Mai 1865. 
Wilhelm. 
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. 
An den Finanzminister und den Minister für Handel, Gewerbe 
und offentliche Arbeiten. 
(Nr. 6117—118) 88“ . (Tr. 6118.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.