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Provinz Preußen, Negierungebezirk Rönigsberg.
Obligation
des Königsberger Landkreises
Litir ..... .
über . . Thaler-Preußisch Kurant.
uf Grund des unterm ...... . . .. bestaͤtigten Kreistagsbeschlusses vom 17. De-
zember 1864. wegen Aufnahme einer Schuld von 100,000 Thalern bekennt
sich die staͤndische Kommission fuͤr den Bau der Chausseen von Schmeckenkrug
nach Schaaken und vom Wangen-Görker Kreuzwege nach Neuendorf Namens
des Kreises Königsberg durch diese, für jeden Ingaber ültige, Seitens des
Glaͤubigers unkündbare Verschreibung zu einer Horlehnaschuld von .. .. . Tha-
lern Preußisch Kurant, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit
fuͤnf Prozent jaͤhrlich zu verzinsen ist.
Die Ruͤckzahlung der ganzen Schuld von 100,000 Thalern geschieht vom
Jahre 1866. ab. allmdlig innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren mit
jährlich wenigstens 10,000 Thalern, welche vom Kreise aufgebracht werden.
Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch
das Loos bestimmt. Oie Ausloosung erfolgt vom Jahre 1866. ab im Monate
Februar jedes Jahres. Der Kreis Sepale sich jedoch das Recht vor, den Til-
gungsfonds durch größere Ausloosungen zu verstärken, sowie sämmtliche noch
umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen.
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden
unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Ter-
mins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffenrlich bekannr gemacht.
Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und Einen Monat vor dem
Zahlungstermine in den vier Amtsblättern der Königlichen Regierungen der
Provinz Preußen, in der zu Königsberg erscheinenden Ostpreußischen Zeitung,
im Kreisblatt des Königsberger Landkreises, sowie im Staatsanzeiger.
Bis 3 dem Tage, wo solchergestalt das Kapical zu entrichten ist, wird
es in halbj4hrlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli, von heute an
gerechnet, mit fünf Prozent jährlich in gleicher Münzsorte mit jenem verzinset.
Die Auszahlung der JZinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück-
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung,
ei der Kreis-Kommunalkasse in Königsberg, und zwar auch in der nach dem
Eintritt des Falligkeitstermins folgenden Zeit.
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