Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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Provinzʒ Pommern, Regierungsbezirk Stralsund. 
Obligation 
des Greifswalder Kreises ll. Emission 
Littr.. W.... 
überer Thaler Preußisch Kurant. 
Ar# Grund des unten besidtigten Kreistagsbeschlusses vom 
15. März 1865. wegen Aufnahme einer ferneren Schuld von 18,000 Thalern be- 
kennt sich die slädndische Kommission für den Chausseebau des Greifswalder Kreises 
Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläu= 
bigers unkündbare Verschreibung zu einer Schuld 0d0n . .. Thalern 
Preußisch Kurant, welche für den Kreis kontrahirt worden und mit vier und 
einem halben Prozent jährlich zu verzinsen ist. 
Die Näckzahlung der ganzen Schuld von achtzehn Tausend Thalern geschiehr 
vom Jahre 1868. ab allmdlig aus einem zu diesem Behufe gebildeten Tülgungs= 
fonds von wenigstens Einem Prozent des ganzen Kapirals jährlich, unfer Zu- 
wachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen. 
Die Folgeordnung der Einlösung der Schundoesschreibungen wird durch 
datz Loos bestimmt. Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 1868. ab in dem 
Monate Juni jedes Jahres. Der Kreis behält sich jedoch das Recht vor, 
den Tilgungsfonds durch größere Ausloostngen zu verstärken, sowie scmmtliche 
noch umlaufende Schuldverschreibungen zu kündigen. 
Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden 
unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, 
an welchem die Rüczahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. 
Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und Einen Monat vor 
dem Zahlungstermine in dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Stralsund, 
sowie in der zu Stettin und Stralsund erscheinenden Stralsunder, resp. Nord- 
deutschen Zeitung. 
Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird 
es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 2. Juli, von heute an 
gerechnet, mir vier und einem halben Prozent jährlich in gleicher Müngsorte 
mit jenem verzinset. 
Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rück- 
gabe der ausgegebenen Zinskupons, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung, 
bei
	        
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