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(Nr. 6145.) Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen
des Sensburger Kreises im Betrage von 25,000 Thalern. Vom 20.
Juni 1865.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen 2c.
Nachdem von den Kreisstaͤnden des Sensburger Kreises auf den Kreis-
tagen vom 11. Mai und 29. Dezember 1864. beschlossen worden, die zur Aus-
fuͤhrung der vom Kreise unternommenen Chausseebauten erforderlichen Geldmittel
im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten
Kreisstaͤnde: zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinskupons
versehene, Seitens der Glaͤubiger unkuͤndbare Obligationen zu dem angenommenen
Betrage von 25,000 Thalern ausstellen zu dürfen, da ih hiergegen weder im
Interesse der Glaubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat,
in Gemaßheit des §. 2. des Gesetzes vom 17. Juni 1833. zur Ausstellung von
HObligationen zum Betrage von 25,000 Thalern, in Buchstaben: fünf und zwanzig
Tausend Thalern, welche in folgenden Apoints:
5,000 Thaler à 1000 Thaler = 5 Stück,
„000 à 500 -
10,000 à 100 : # 100 -
5,000 2 nà 50 * — 100 *
= 25,000 Thaler,
„nach dem anliegenden Schema auszufertigen, mit Hülfe einer Kreissteuer mit
fünf Prozent jährlich zu verzinsen und nach der durch das Loos zu bestimmenden
Folgeordnung jährlich vom 1. Januar 1866. ab mit wenigstens jährlich Einem
Mozent des Kapitals, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldraten,
zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung
mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Obligationen
die daraus hervorgehenden Rechte, ohne die Uebertragung des Eigenthums nach-
weisen zu dürfen, geltend zu machen befugt ist. .
Das vorstehende Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter
ertheilen und wodurch fuͤr die Befriedigung der Inhaber der Obligationen eine
Gewaͤhrleistung Seitens des Staats nicht uͤbernommen wird, ist durch die
Gesetz-Sammlung zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, den 20. Juni 1865.
(L. S.) Wilhelm.
v. Bodelschwingh. Gr. v. Itzenplitz. Gr. zu Eulenburg.
Pro-