Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

— 855 — 
Provinz Preußen, Regierungsbezirk Gumbinnen. 
Zins-Kupon 
zu der 
Kreis-Obligation des Sensburger Kreises 
Liitr. .. ... M .... 
uͤber .. .......... ... Thaler zu fuͤnf Prozent Zinsen 
uͤber .. .. . Thaler . . . .. Silbergroschen. 
Der Inhaber dieses Zinskupons empfangt gegen dessen Ruͤckgabe in 
der Zeit vom .. ten.. . ... bis ........... f............ 
bs.......... und spaͤterhin die Zinsen der brcbenonnten zirei. Dbligaion für 
das Halbjahr vo bis. mit (in Buchstaben) Tha- 
lern ..... Silbergroschen bei der Kreis-Kommunalkasse zu Sensburg. 
Sensburg, den. # 18. 
Die ständische Chausseebau-Kommission des Sensburger Kreises. 
Dieser Zinskupon ist ungültig, wenn dessen 
Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren, vom 
Ablaufe des Kalenderjahres der Falligkeit ab 
gerechnet, erhoben wird. 
Provinz Preußen, Negierungsbezirk Gumbinnen. 
Talon 
zur 
Kreis-Obligation des Sensburger Kreises. 
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Räckgabe zu der 
Obligation des Sensburger Kreises 
Littr. .. ... As .. ... uͤber .. . . . Thaler à fünf Prozent Zinsen 
die .###e Serie Zinskupons für die fünf Jahre 18 bis 18. bei der Kreis- 
Kommunalkasse zu Sensburg. 
Sensburg, den nn 18. 
Die ständische Chausseebau-Kommission des Sensburger Kreises. 
  
  
(Xr. 6145—6146.) (Nr. 6140.)
	        
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