Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr. 6162.) Gesetz, betreffend die der gemeinnützigen Aktien-Baugesellschaft zu Königsberg 
i. Pr. zu bewilligende Sportel= und Stempelfreiheit. Vom 10. August 
1865 
Wa Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc. 
verordnen, mit Zustimmung des Landtages Unserer Monarchie, was folgt: 
Der unter dem 4. Juli v. J. mit der Benennung: „Kbnigsberger 
gemeinnützige Aktien-Baugesellschaft“ genehmigten Aktiengesellschaft wird hier- 
mit die Sportel= und Stempelfreiheit in dem Umfange bewilligt, wie dieselbe 
den öffentlichen Armenanstalten zusieh. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem 
Koniglichen Insiegel. 
Gegeben Gastein, den 10. August 1865. 
(L. S.) Wilhelm. 
o. Bismarck-Schönhausen. v. Bodelschwingh. v. Roon. 
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg. 
  
(Nr. 6163.) Allerhöchster Erlaß vom 12. August 1865., betreffend die Errichtung eines 
Handelsgerichts für die Kreise Barmen und Lennep mit dem Sitze in 
Barmen. 
A. Ihren Bericht vom 31. Juli d. J. genehmige Ich die Errichtung eines 
Handelsgerichts für die Kreise Barmen und Lennep. Dasselbe soll aus einem 
Präsidenten und fünf Richtern nebst drei Stellvertretern bestehen, und seinen 
Sitz in Barmen haben. Mit dem Tage, an welchem das gedachte Handels- 
gericht in Thätigkeit tritt, hört die bisherige Kompetenz des Handelsgeriches 
zu Elberfeld für die vorgenannten beiden Kreise auf, doch sind die bei diesem 
Gerichre zu jenem Zeitpunkte schon anhängigen Rechtssachen auch bei demselben 
u beendigen. 
34 Ausführung dieser Order, welche durch die Gesetz-Sammlung be- 
kannt zu machen ist, haben Sie, der Justizminister, das Weitere zu veranlassen. 
Gastein, den 12. August 1865. 
Wilhelm. 
Für den Justizminister: 
Gr. v. Itzenplitg. Gr. zu Eulenburg. 
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten 
und den Justizminister. 
  
(Fr. 6168.)
	        
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