— 898 —
(Nr. 6162.) Gesetz, betreffend die der gemeinnützigen Aktien-Baugesellschaft zu Königsberg
i. Pr. zu bewilligende Sportel= und Stempelfreiheit. Vom 10. August
1865
Wa Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc.
verordnen, mit Zustimmung des Landtages Unserer Monarchie, was folgt:
Der unter dem 4. Juli v. J. mit der Benennung: „Kbnigsberger
gemeinnützige Aktien-Baugesellschaft“ genehmigten Aktiengesellschaft wird hier-
mit die Sportel= und Stempelfreiheit in dem Umfange bewilligt, wie dieselbe
den öffentlichen Armenanstalten zusieh.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Koniglichen Insiegel.
Gegeben Gastein, den 10. August 1865.
(L. S.) Wilhelm.
o. Bismarck-Schönhausen. v. Bodelschwingh. v. Roon.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe. v. Selchow. Gr. zu Eulenburg.
(Nr. 6163.) Allerhöchster Erlaß vom 12. August 1865., betreffend die Errichtung eines
Handelsgerichts für die Kreise Barmen und Lennep mit dem Sitze in
Barmen.
A. Ihren Bericht vom 31. Juli d. J. genehmige Ich die Errichtung eines
Handelsgerichts für die Kreise Barmen und Lennep. Dasselbe soll aus einem
Präsidenten und fünf Richtern nebst drei Stellvertretern bestehen, und seinen
Sitz in Barmen haben. Mit dem Tage, an welchem das gedachte Handels-
gericht in Thätigkeit tritt, hört die bisherige Kompetenz des Handelsgeriches
zu Elberfeld für die vorgenannten beiden Kreise auf, doch sind die bei diesem
Gerichre zu jenem Zeitpunkte schon anhängigen Rechtssachen auch bei demselben
u beendigen.
34 Ausführung dieser Order, welche durch die Gesetz-Sammlung be-
kannt zu machen ist, haben Sie, der Justizminister, das Weitere zu veranlassen.
Gastein, den 12. August 1865.
Wilhelm.
Für den Justizminister:
Gr. v. Itzenplitg. Gr. zu Eulenburg.
An den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten
und den Justizminister.
(Fr. 6168.)