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Dritter Nachtrag
zum
Statute der Neisse-Brieger Eisenbahngesellschaft.
u dem F. 18. des unterm 13. März 1846. Allerhöchst bestiätigten Scatuts,
sowie zu dem F. 10. des im zweiten Statutennachtrage enthaltenen Allerhöchsten
Pridilegiums vom 27. Dezember 1858. wird zusätzlich bestimmt:
An die Stelle zerrissener oder sonst unbrauchbar gewordener Aktien
und Obligationen der Gesellschaft können nach freiem Ermessen des
Direkroriums neue Aktien und Obligationen nebst den zugehörigen
Dividendenscheinen und Kupons unter neuer fortlaufender Nummer und
mit spezieller Anführung der bisherigen, nunmehr in Wegfall kommen-
den Nummern ausgefertigt werden. Die durch Verbrennung zu be-
wirkende Kassirung der alten Papiere und die Ausfertigung der neuen
Aktien und Obligationen, welche letztere bis zum 15. Oezember jeden
Jahres nachgesucht werden muß, erfolgen alljährlich einmal bis Ende
Januar nächsien Jahres unker Zuziehung von Notar und Zeugen, sowie
zweier Direktionsmitglieder oder deren Stellvertreter und des Rendanten.
Ueber den Akt hat der Notar eine notarielle Verhandlung aufzunehmen.
Die Nummern der verbrannten und der neu ausgeferkigten Papiere
werden durch die Zeitungen bekannt gemacht.
Die aus dem vorstehenden Verfahren erwachsenden Kosien fallen
den Antragstellern zur Last.
(Nr. 6178—6174.) (Nr. 6474.)