Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1865. (56)

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(Nr. 6174.) Bekanntmachung, betreffend die Allerhschste Genehmigung der von der „Wittener 
Gas-Mktiengesellschaft“ wegen Ab##nderung des Gesellschaftsstatuts gefaßten 
Beschlüsse. Vom 2. September 1865. 
D. Königs Majeslät haben mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 14. August 
1865. die von der außerordentlichen Generalversammlung der „Wittener Gas- 
Aktiengesellschaft“ vom 9. Juni 1865. beschlossenen, in der nokariellen Ver- 
handlung von demselben Tage unter Littr. a. b. c. d. und f. enthaltenen Statut- 
#ä#nderungen mit der Maaßgabe zu genehmigen geruht, daß, wenn die Aktionaire 
wegen säumiger Einzahlung der Aktienbeträge ihres Anrechts verlustig erklärt 
werden sollen, die Vorschriften des Artikels 221. des Deutschen Handelzgesetz- 
buchs zu beachten find. 
Der Allerhöchste Erlaß nebst den Statutänderungen wird durch das 
Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Arnsberg bekannt gemacht werden. 
Berlin, den 2. September 1865. 
Der Minister für Handel, Gewerbe Der Minister des Innern. 
und öffentliche Arbeiten. In Auftrage: 
Gr. v. Itzenplitz. v. Klützow. 
Redigirt im Büreau des Staats-Ministeriums. 
Verlin, gedruckt in der Königlichen Geheimen Ober- Hofbuchdruckerei 
(R. v. Decker).
	        
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